Bei der Einführung von 5G durch Mobilfunkindustrie und Politik ersetzt Lobbyismus die Aufklärung

Deutschland soll Weltspitze bei der digitalen Infrastruktur und Leitmarkt für die neue Mobilfunk­generation 5G in Europa werden. Mit dieser Technologie soll die Entwicklung innovativer Dienste und Anwendungen (Industrie 4.0, autonomes Fahren, Internet der Dinge) gefördert werden. Die ersten für den 5G-Betrieb nötigen Frequenzlizenzen wurden im Juni 2019 für rund 6,6 Milliarden Euro ver­steigert. 5G ist in Deutschland inzwischen verfügbar, zunächst allerdings nicht bundesweit, sondern nur in einigen ausgesuchten Städten. Wenn es nach dem Willen von Politik und Mobilfunkindustrie geht, soll 5G noch 2020 weitflächig starten. Wie bei den Vorgängergenerationen erfolgt die Ein­führung wiederum ohne vorausgehende Risikoabschätzung. Dies ist der eigentliche Grund, warum das Vorgehen auf Kritik stößt. Doch das Strahlenkartell zieht es auch diesmal vor, Fakten zu schaffen [1].


Ein Artikel von Franz Adlkofer – vom 26.05.2020
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I.   Die Auslegung wissenschaftlicher Studien ist extrem kontrovers

Wie die Mobilfunkindustrie den gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Forschung beurteilt, erklärte der Geschäftsführer von Telefonica Deutschland am 25. Februar 2020 im Tagesspiegel wie folgt:

Uns beunruhigt diese Diskussion sehr, weil sie faktenfrei ist. Es gibt keinerlei wissenschaftlich fundierte Studien, die auch nur irgendeine Gesundheitsgefährdung sehen. Ich muss mich sehr wundern, wenn seriöse Organisationen [eingefügt vom Verfasser: gemeint ist der BUND] auf eine populistische Diskussion aufspringen. Das ist nicht gut für Deutschland oder Europa.“

Kaum weniger undifferenziert urteilt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das in Deutschland für den Schutz der Bevölkerung vor Strahlen jeder Art zuständig ist. Auch das BfS hat so gut wie keine gesundheitlichen Bedenken gegenüber dem 5G-Ausbau. Bei 5G wird schließlich wie bei den voraus­gehenden Mobilfunkgenerationen die nicht-ionisierende Strahlung verwendet [2].

„Das BfS stützt sich bei der Risikobewertung auf die Gesamtheit der vorliegenden wissenschaftlichen Veröffentlichungen (unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Qualität der jeweiligen Studien). In der Zusammen­schau der wissenschaftlichen Forschung liefert die Auswertung der heute insgesamt vorliegenden Daten aus Sicht des BfS keine wissenschaftlich nachvollziehbaren Belege für nachteilige Gesundheitswirkungen bei Expositionen unterhalb der von der EU empfohlenen Grenzwerte. Dies schließt mögliche kanzerogene (krebs­artige) oder nachteilige Wirkungen auf die männliche Fruchtbarkeit ein. Es besteht deswegen kein Grund, den 5G-Ausbau wegen gesundheitlicher Bedenken einzuschränken.“

Diese Aussage steht in krassem Gegensatz zu den in peer-reviewten Fachzeitschriften erschienenen Arbeiten von mehr als 240 Wissenschaftlern, die sich auf der Grundlage ihrer teils alarmierenden Ergebnisse mit einem gemeinsamen Appell an UNO und WHO gewandt haben, um vor den gesundheit­lichen Risiken der Mobilfunkstrahlung zu warnen [3]:

„Zahlreiche kürzlich erschienene wissenschaftliche Publikationen haben gezeigt, dass EMF lebende Organismen weit unterhalb der meisten international und national geltenden Grenzwerte schädigen. Die Wirkungen um­fassen ein erhöhtes Krebsrisiko, zellulären Stress, einen Anstieg gesundheitsschädlicher freier Radikale, genetische Schäden, Änderungen von Strukturen und Funktionen im Reproduktionssystem, Defizite beim Lernen und Erinnern, neurologische Störungen und negative Auswirkungen auf das allgemeine Wohlbefinden der Menschen. Die Schädigung reicht weit über die Menschheit hinaus, zumal die Hinweise für negative Aus­wirkungen auf die Pflanzen- und Tierwelt zunehmen.“

Ein Beitrag von Dr. Joel M. Moskowitz, Direktor des Center for Family and Community Health an der Universität von Kalifornien in Berkeley, erschienen in der Zeitschrift Scientific American vom
17. Oktober 2019 verdeutlicht diese Diskrepanz [4]. In seinem Beitrag begründet er, warum auch die neue 5G-Technologie genauso wie die Vorgängergenerationen mit gesundheitlichen Risiken einher­gehen könnte. Er fügt hinzu, dass er für seine Forschung auch öffentliche Gelder erhalten habe und sich deshalb verpflichtet fühle, seine Erkenntnisse über die gesundheitsschädlichen Wirkungen der drahtlosen Kommunikation all denen mitzuteilen, die daran interessiert sind. Hier einige Auszüge:

„Da 5G eine neue Technologie ist, gibt es keine Forschung zu den gesundheitlichen Auswirkungen; wir „fliegen blind“, um einen U.S. Senator zu zitieren. Wie auch immer, wir haben beträchtliche Belege für die schädlichen Auswirkungen von 2G und 3G. []. Inzwischen sehen wir Zunahmen bei bestimmten Arten von Kopf- und Nacken­tumoren in Krebsregistern, welche zumindest teilweise der Verbreitung der Mobilfunkstrahlung zu­geordnet werden können. Diese Zunahmen entsprechen den Fall-Kontroll-Studien hinsichtlich des Tumor­risikos von intensiven Handynutzern.

Millimeterwellen werden zumeist innerhalb weniger Millimeter der menschlichen Haut und von der obersten Hornhautschicht des Auges absorbiert. Eine kurzzeitige Exposition kann schädliche physio­logische Auswirkungen auf das periphere Nervensystem, das Immunsystem und das kardiovaskuläre System haben. Forschung deutet darauf hin, dass eine langfristige Exposition ein Gesundheitsrisiko für die Haut (z.B. Melanom), für die Augen (z.B. okuläres Melanom) und die Hoden (z.B. Sterilität) darstellt.

5G wird nicht 4G ersetzen; es wird 4G in naher Zukunft begleiten und dies möglicherweise für lange Zeit. Falls es synergistische Auswirkungen der simultanen Exposition gegenüber mehreren Arten von HF-EMF [eingefügt vom Verfasser: Hochfrequenz-EMF] gibt, könnte unser Gesamtrisiko einer Schädigung durch HF-EMF beträchtlich zunehmen. Krebs ist nicht das einzige Risiko, denn es gibt starke Beweise, dass HF-EMF neurologische Störungen und eine Schädigung der Fortpflanzung verursachen, wahrscheinlich wegen des oxidativen Stresses.

Basierend auf der seit 2011 veröffentlichten Forschung, einschließlich Studien an Menschen und Tieren sowie mechanistischer Daten, hat die IARC [eingefügt vom Verfasser: Internationale Agentur für Krebsforschung]  kürzlich HF-EMF den Vorrang eingeräumt für eine Wiederholung der Begutachtung von 2011 in den nächsten fünf Jahren. Da inzwischen viele EMF-Wissenschaftler der Meinung sind, dass wir genügend Beweise haben, um HF-EMF entweder als einen wahrscheinlichen oder gar anerkannten Krebserreger zu betrachten, wird die IARC wohl in naher Zukunft das krebserregenden Potential von HF-EMF höher als 2011 einstufen.“

Die offensichtliche Diskrepanz stellt die Öffentlichkeit vor die Frage, wessen wissenschaftlicher Kompetenz sie mehr Vertrauen schenken sollten, der der Mobilfunkindustrie, an der offensichtlich mehr als 70 Jahre wissenschaftlicher Forschung spurlos vorbeigegangen sind, der des BfS, dessen staatlich angestellte und der Politik verpflichteten Mitarbeiter kaum jemals eigene Mobilfunk­forschung betrieben haben dürften, oder der von mehr als 240 Wissenschaftlern, die ihre Forschungs­ergebnisse in mehr als 2000 Artikeln in wissenschaftlichen Fachzeitschriften veröffentlicht haben.

II.  Für die kontroverse Deutung der Ausgangslage sind allein die Lobbyisten der Mobilfunkindustrie verantwortlich

Der internationalen Mobilfunkindustrie ist im Verlauf vieler Jahre gelungen, wovon andere Industrien nur träumen können. Wohl alle nationalen und internationalen Beratungs- und Entscheidungs-gremien der Politik werden von Männern und Frauen mit der richtigen, d.h. der ihren Interessen entsprechenden Meinung dominiert. Unbeeindruckt vom tatsächlichen Stand der Forschung be­haupten diese, dass sich die Öffentlichkeit bei Einhaltung der Grenzwerte auf den Strahlenschutz verlassen kann. Dass die Mehrzahl der wissenschaftlichen Publikationen dieser Vorstellung wider­spricht, wird von ihnen beharrlich ignoriert. Dies ist die gegenwärtige Ausgangslage, die auf einer moderaten Form der institutionellen Korruption beruht, wie sie in unserer Gesellschaft wohl gang und gebe ist. Um zu verhindern, dass wissenschaftliche Forschungsergebnisse, die mit dieser Ausgangs­lage nicht in Einklang zu bringen sind, bei der politischen Entscheidungsfindung berück­sichtigt werden müssen, scheut man wenn es denn sein muss offensichtlich auch vor kriminellen Praktiken nicht zurück. Diese bestehen in unsachlicher Kritik bis hin zur Verleumdung, dass Daten gefälscht sind [5].

Der Lobbyismus beschränkt sich jedoch nicht auf die Herstellung eines vertrauensvollen Verhältnisses zwischen Mobilfunkindustrie und Politik, er bezieht auch die Öffentlichkeit mit ein und dies in der Regel unter Zuhilfenahme willfähriger Medien, die auf ihren Anteil am Werbeetat einer Multimilliarden-Industrie ungern verzichten.

1.   Der Faktencheck der Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest hat zur Frage, wie riskant die Handystrahlung ist, im September-Heft 2019 einen Artikel publiziert, den sie als Faktencheck bezeichnet. Wie sie zu ihren Erkenntnissen gekommen ist, erklärt sie folgendermaßen [6]:

„Was ist dran an den Bedenken zu 5G – und allgemein zu Handystrahlung? Dieser Frage ist die Stiftung Warentest als unabhängige Verbraucherorganisation nachgegangen. Wir ließen Aussagekraft und methodische Qualität der neuen Tierstudien von Toxikologen begutachten. Außerdem haben wir insgesamt die Studienlage zu Mobilfunk und Gesundheit gesichtet. Dann erörterten wir unsere Fragen und Einschätzungen mit einer Experten­runde. Daran nahmen Wissenschaftler und Ärzte teil – auch kritische – sowie Behördenvertreter. Haupt­themen waren die Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung 1. auf die Krebsentstehung in Tierversuchen, 2. auf die Krebsentstehung bei Langzeitnutzern von Handys, 3. auf die männliche Fruchtbarkeit und 4. der Zusammen­hang zwischen der Mobilfunkstrahlung und der Elektrosensibilität.“

Zum Schluss fasst die Stiftung Warentest das Fazit ihrer Recherche in einem einzigen Satz zusammen:

Die Forschungserkenntnisse liefern kaum einen Grund zur Sorge.“

Der Bericht wird von den Medien kritiklos übernommen und deutschlandweit verbreitet. Dass der Faktencheck aus wissenschaftlicher Sicht an Einseitigkeit, Voreingenommenheit und Fehl­beurteilungen kaum zu überbieten ist, wird von ihnen entweder nicht erkannt oder bewusst ver­schwiegen. Als Erstes stellt sich natürlich die Frage, ob das Thema, über das in der Wissenschaft seit den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts kontrovers diskutiert wird, Kompetenz und Urteils­vermögen der Stiftung Warentest möglicherweise überfordert hat. Ihre Erfahrung beruht üblicher­weise auf der Bewertung von Alltagsgebrauchsgegenständen für den Haushalt und Dienst­leistungen unterschiedlicher Art innerhalb der Gesellschaft. Die Behauptung der Stiftung Warentest, sie arbeite unabhängig von Herstellerinteressen, neutral, objektiv und ergebnisoffen, ist schließlich kein Beleg für Kompetenz, der Hinweis, dass man aus Tausenden von Studien mit höchst unterschied­lichen Ergebnissen gebündelt Bilanz gezogen und sich dabei vor allem auf möglichst aktuelle Meta-Analysen gestützt habe, spricht eher gegen Kompetenz. Was bleibt, ist der Eindruck, dass das im Faktencheck behandelte Thema für die Stiftung Warentest einfach einige Nummern zu groß gewesen ist.

Von einem Teil der Leser wird der Faktencheck deshalb auch ganz und gar nicht im von der Stiftung Warentest gewünschten Sinn verstanden, nämlich als ehrlicher Versuch, den Menschen vor dem Neuen, was da auf sie zukommt, die Angst zu nehmen. Sie sehen im Faktencheck eher einen frechen Werbecoup der Mobilfunkindustrie, die sich der Stiftung Warentest bedient hat, um im Vorfeld der Einführung von 5G unter der aufgeregten Bevölkerung für Beruhigung zu sorgen. Tatbestand ist, dass die Stiftung Warentest in weiten Teilen der Bevölkerung großes Ansehen genießt und dass es deshalb in Deutschland kaum eine andere Organisation gibt, die sich aus Sicht der Mobilfunkindustrie besser für eine Webekampagne geeignet hätte. Warum sich die Stiftung Warentest auf ein solches Abenteuer eingelassen hat, bleibt ihr Geheimnis. Auf jeden Fall hat sie sich damit dem Verdacht aus­gesetzt, dass sie als angeblich unabhängige Verbraucherorganisation mit der Mobilfunkindustrie und damit auch mit der Politik gemeinsame Sache gemacht hat. Dafür, dass dies tatsächlich so ist, spricht Folgendes:

  • Der Faktencheck der Stiftung Warentest ist mit wenigen Ausnahmen inhaltsgleich mit den Vorstellungen der Mobilfunkindustrie-hörigen staatlichen Beratungs- und Entscheidungsgremien.
  • Die von der Stiftung Warentest bei der Vorbereitung des Faktenchecks verwendete wissenschaft­liche Literatur ist nicht nur selektiv, sie wird darüber hinaus auch noch falsch gedeutet.
  • Der Stiftung Warentest ist entgangen, dass Meta-Analysen nicht selten dazu benutzt werden, um Publikationen mit positiven Ergebnissen durch Vermischung mit Publikationen mit negativen Ergebnissen zu neutralisieren. Auch auf diesen Trick ist sie hereingefallen.
  • Das geheim gehaltene Gutachten der Toxikologen, die sich im Auftrag der Stiftung Warentest mit der Aussagekraft und der methodischen Qualität der neuen Tierstudien befasst haben, steht entschieden im Widerspruch zu den Fakten [7,8]. Dass die Namen der Gutachter nicht genannt werden, kann als Bestätigung für die Unzulänglichkeit ihres Gutachtens angesehen werden.
  • Die Expertenrunde setzte sich offensichtlich mehrheitlich aus Behördenvertretern und Mitgliedern der staatlichen Beratungs- und Entscheidungsgremien zusammen, deren Vorstellung von der Harmlosigkeit der Hochfrequenzstrahlung das Handeln von Politik und Mobilfunkindustrie bestimmt. Die Geheimhaltung der Namen der Teilnehmer kann als Beleg für das Täuschungs­manöver angesehen werden.  
  • Die kritischen Forscher waren in der Expertenrunde als Minderheit wohl nur zum Schein ein­geladen worden. Dafür spricht, dass kein einziger ihrer Diskussionsbeiträge im Faktencheck berück­sichtigt wird.

Der Dienst, den die Stiftung Warentest den Menschen in Deutschland mit dem Faktencheck geleistet hat, hat mit sachbezogener Aufklärung nichts gemein und ist deshalb von recht zweifelhafter Natur.

2.   Der YouTube-Werbeauftritt eines Lobbyisten der Mobilfunkindustrie

Wenn es um die Durchsetzung ihrer Interessen geht, bedient sich die Mobilfunkindustrie in besonders schwierigen Fällen gerne des Alexander Lerchl, Professor für Biologie und Ethik an der privaten Jacobs University Bremen. Bei ihm handelt es sich um einen rechtskräftig verurteilten Verleumder, der zusätzlich mit dem Vorwurf der eidesstattlichen Falschaussage konfrontiert ist [9]. In den zurückliegenden 20 Jahren hat er sich vor allem für die Interessen der Mobilfunkindustrie eingesetzt und sich dabei große Verdienste erworben. Im Rahmen des Deutschen Mobilfunk-Forschungs­programms hat er durch verfehlte Planung, verfehlte Durchführung und verfehlte Aus­wertung der ihm übertragenen Forschungsvorhaben jeweils das erwünschte Nullergebnis erzielt. Wie es aussieht, hat er sich damit nach Auffassung des BfS in herausragender Weise für die Leitung eines gerade vergebenen neuen Forschungsvorhabens qualifiziert. In diesem Vorhaben, für das ihm das BfS 1,1 Millionen Euro zur Verfügung stellt, sollen die Wirkungen der 5G-Strahlung auf menschliche Zellen untersucht werden [10]. Weitere Verdienste bestehen darin, dass er seit Jahren,  wenn auch mit wechselndem Erfolg, immer wieder Versuche unternimmt, der Mobilfunkindustrie missfällige Forschungsergebnisse durch Verleumdung aus der Welt zu schaffen [5]. Gegenwärtig wird der an seiner Universität auch für Ethik zuständige Professor dringend benötigt, um die Öffentlichkeit auf die bevorstehende Einführung der 5G-Technologie im Sinne der Mobilfunkindustrie vorzubereiten. Dazu reist er durch die Welt und beteuert seinen Zuhörern, dass aus wissenschaftlicher Sicht hin­sichtlich möglicher gesundheitsschädlicher Wirkungen der Mobilfunkstrahlung keinerlei Grund zur Besorgnis besteht.

Die YouTube-Aufzeichnung eines Vortrags, die entlarvender Weise vom Forum Mobilkommunikation (FMK), der PR-Vertretung der österreichischen Mobilfunkindustrie, ins Netz gestellt wurde, zeigt einen von Alexander Lerchls typischen Auftritten [11]. Seinen Vortrag leitet er mit der Feststellung ein, dass er keinerlei Interessenskonflikte habe, da er weder wirtschaftlich noch inhaltlich mit den Mobilfunkanbietern verbunden sei. Wie er dann seine Zuhörer bezüglich der biologischen Wirkungen der Hochfrequenzstrahlung in die Irre zu führen versucht, mögen 3 Beispiele verdeutlichen.

Alexander Lerchls erste Irreführung besteht darin, dass er den Photoeffekt, für dessen Aufklärung Albert Einstein 1921 den Nobelpreis erhalten hat, erläutert und die Ergebnisse für seine Zwecke umdeutet. Vom sichtbaren Licht besitzen nur die Photonen der höheren Frequenzen genügend Energie, um aus einer Metallplatte Elektronen und damit Strom freizusetzen. Daraus ergibt sich für ihn, dass die niederfrequentere und damit wesentlich energieärmere Mobilfunkstrahlung, die dazu nicht in der Lage ist, sogar harmloser als sichtbares Licht sein muss. Dies ist für ihn der Beweis dafür, dass die Mobilfunkstrahlung, wie sichtbares Licht eine nicht-ionisierende Strahlung, unmöglich Krebs auslösen kann. Kaum einer der Zuhörer wird wissen, dass die Genschäden, die durch Mobilfunk­strahlung zustande kommen, auf einem ganz anderen Mechanismus beruhen, bei dem offensichtlich nur ein Bruchteil der beim Photoeffekt für die Freisetzung von Elektronen erforderlichen Energie benötigt wird. Der menschliche Organismus hat schließlich mit einer Metallplatte nichts gemein. Im Gegensatz zu einem toten Körper verständigen sich in einem lebendigen Organismus Zellen, Gewebe und Organe über chemische Botenstoffe und über elektrische Signale. Seit Einsteins und Plancks Zeiten hat sich aus den Anfängen der Quantenphysik, wofür der Photoeffekt steht, die Quanten­biologie entwickelt, mit der das Leben auf der Erde neu erklärt werden muss. Dass bei der Suche nach dem Mechanismus der Strahlenwirkung auch quantenbiologische Vorstellungen berücksichtigt werden müssten, ist offensichtlich an Alexander Lerchl bis heute vorbeigegangen.

Eine zweite Irreführung besteht in dem Versuch, die Einstufung elektromagnetischer Felder durch die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO (IARC) als „möglicherweise krebserzeugend“ ins Lächerliche zu ziehen – nämlich mit dem Vergleich, dass bestimmte eingelegte Gemüsearten in dieselbe Gruppe gehören und dass bis 2016 sogar Kaffeetrinken dazu zählte. Wahrheitswidrig behauptet er, dass die Einstufung nur für die von Mobiltelefonen ausgehende Strahlung gilt, aber nicht für die der Masten. Eine solche Trennung hat die IARC jedoch gar nicht vorgenommen, sie wäre schon deshalb unsinnig gewesen, weil es für krebserzeugende Agentien schon aus theoretischen Gründen keine untere Grenze gibt, bei der jede Wirkung zuverlässig ausgeschlossen werden kann. Zu gerne hätte Alexander Lerchl 2011 versucht, die IARC-Einordnung als „möglicherweise krebs­erzeugend“ zu verhindern. Die Teilnahme an der Beratung, zu der an die 30 Wissenschaftler aus aller Welt eingeladen worden waren, wurde ihm jedoch wegen der Einseitigkeit seiner Argumente, seiner Nähe zur Mobilfunkindustrie und auch aufgrund von Zweifeln an seiner fachlichen Qualifikation verweigert. Bleibt abzuwarten, was er wohl sagen wird, wenn die IARC in absehbarer Zeit aufgrund der Ergebnisse der NTP-Studie [8] das krebserzeugende Potential von hochfrequenten elektro­magnetischen Feldern auf „wahrscheinlich krebserzeugend“ oder gar auf „krebserzeugend beim Menschen“ hochstufen wird.

Eine dritte Irreführung besteht in dem Versuch, die Ergebnisse der inzwischen weltweit bekannten amerikanischen NTP-Studie als unglaubwürdig darzustellen – ein Vorgehen, bei dem er auf seine beträchtliche Erfahrung als Verleumder zurückgreifen konnte. In dieser Studie wurde bei männlichen Ratten, die zwei Jahre lang der Mobilfunkstrahlung ausgesetzt waren, ein signifikanter Anstieg von Tumoren in Herz und Hirn festgestellt. Dass Hirntumore aufgetreten sind, unterschlägt er von vornherein. Dafür behauptet er, dass die Ratten, die zwei Jahre lang bestrahlt worden waren, signifikant länger lebten als die nicht-bestrahlten Kontrolltiere – so als ob er seinen Zuhörern sagen wollte, dass die Mobilfunkstrahlung Leben verlängert. Auch diese Behauptung ist wahrheitswidrig. Es gab keinen statistisch signifikanten Unterschied in der Überlebensrate zwischen den männlichen Kontrollratten und der exponierten Gruppe von Ratten mit dem höchsten Vorkommen an Hirn- und Herztumoren. Bei keinem einzigen Kontrolltier wurden Gliazellhyperplasien, d.h. die Vorstufen von Hirntumoren, oder Herztumore festgestellt, während bei den bestrahlten Ratten Gliazellhyperplasien bereits in der 58. Woche und Tumore im Herz bereits in der 70. Woche nachzuweisen waren [8].

III. Schlussfolgerung

Beim Strahlenkartell handelt es sich um ein in vielen Jahren gewachsenes System der gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen Mobilfunkindustrie und Politik, in dem die Wissenschaft missbraucht und die Öffentlichkeit hinters Licht geführt wird. Ändern zu Gunsten von echten Vorsorgemaßnahmen können sich die Verhältnisse nur, wenn der Prozentsatz der Bevölkerung, der sich eine derartig abfällige Behandlung von Mobilfunkindustrie und Politik nicht länger bieten lassen will, deutlich ansteigt. Voraussetzung dafür ist die Aufklärung der Öffentlichkeit. Diese muss wissen, (1) dass der Mechanismus, auf dem die vielen durch die Mobilfunkstrahlung verursachten gesundheitlichen Störungen beruhen, wohl nur deshalb nicht bekannt ist, weil nicht ernsthaft danach gesucht wurde, (2) dass dieser Mangel an Wissen zu unrecht benutzt wird, um das Vorkommen gesundheits­schädlicher Wirkungen der Mobilfunkstrahlung grundsätzlich in Frage zu stellen, und (3) dass mit der Aufdeckung des Mechanismus, der den gesundheitlichen Störungen zugrunde liegt, der endgültige Beweis für die Bedeutungslosigkeit der geltenden Grenzwerte erbracht würde. Mit dieser Art von Forschung könnte Zweierlei erreicht werden, in einem ersten Schritt, dass die viel zu hohen physikalischen Grenzwerte soweit wie technisch möglich abgesenkt werden und in einem zweiten Schritt, dass die physikalischen Grenzwerte eines Tages durch biologische Grenzwerte ersetzt werden. Erst wenn dieses geschehen ist, kann von einem wirksamen Schutz der Allgemeinheit vor der Mobilfunkstrahlung ausgegangen werden. Die stets wankelmütige Politik wird nur dann zum Umdenken bereit sein, wenn sie – wie bei der Dieselabgasaffäre – erkennt, dass beim weiteren Beharren auf dem Status quo der Machtverlust droht.

[1]      https://www.5g-anbieter.info/interviews/18/diagnose-funk.html

[2]      https://www.5g-anbieter.info/interviews/19/bundesamt-strahlenschutz.html

[3]      https://emfscientist.org/index.php/emf-scientist-appeal

[4]      https://blogs.scientificamerican.com/observations/we-have-no-reason-to-believe-5g-is-safe/

[5]      https://www.rubikon.news/artikel/auf-einer-wellenlange

[6]      https://www.test.de/Mobilfunk-Wie-riskant-ist-Handystrahlung-Ein-Faktencheck-5509718-0/

[7]      https://www.rubikon.news/artikel/postfaktischer-faktencheck

[8]      Environ Res. 2019 Jan;168:1-6. doi: 10.1016/j.envres.2018.09.010. Epub 2018 Sep 20

[9]      https://stiftung-pandora.eu/wp-content/uploads/2018/01/2017-02-23_Pandora_Lerchl-Bankrott.pdf

[10]    https://twitter.com/jacobs_bremen/status/1199345626946789378

[11]    https://www.youtube.com/watch?v=8N2jc-vItlM