Schlagwort: IARC

Das Bundesamt für Strahlenschutz im Konflikt mit der Wissenschaft

In ihrem Übersichtsartikel Manmade Electromagnetic Fields and Oxidative Stress – Biological Effects and Consequences for Health zur Frage der Entstehung von oxidativem Stress durch elektro­magnetische Felder [1] berücksichtigen Schürmann und Mevissen alle im letzten Jahrzehnt in wissenschaft­lichen Fachzeitschriften publizierten Ergebnisse von Tier- und Zellstudien. Sie kommen dabei zu folgender Erkenntnis:  Hochfrequente (RF) und niederfrequente (ELF) elektro­magnetische Felder (EMF) haben in den meisten dieser Studien zu einer Zunahme reaktiver sauerstoff­haltiger Moleküle (ROS) geführt und damit oxidativen Stress ausgelöst. Sie sehen es deshalb als gesichert an, dass elektromagnetische Felder im Tierversuch reaktive sauerstoffhaltige Moleküle (ROS) produzieren. Gesundheitsschädlich sind ROS-Bildung und oxidativer Stress jedoch nur dann, wenn das Gleichgewicht zwischen ROS-bildenden und ROS-abbauenden Enzymaktivitäten auf Dauer gestört ist. Dieses hätte nämlich zur Folge, dass der Ablauf vieler physiologischer Prozesse, die für die Erhaltung der Gesundheit notwendig sind, beeinträchtigt ist. Selbst wenn die methodischen Schwächen einzelner Studien berücksichtigt werden, gibt es zusätzlich eindeutige Hinweise dafür, dass die Hochfrequenzstrahlung, sogar unterhalb der Grenzwerte, auch das oxidative Gleichgewicht verändern kann. Die vorliegenden Ergebnisse reichen allerdings für die Abschätzung möglicher ROS-bedingter gesundheitlicher Risiken beim Menschen nicht aus. Dafür müsste der Nachweis erbracht werden, dass das physiologische Verhältnis aus ROS-Synthese und ROS-Abbau auch dauerhaft gestört sein kann. Und dazu wären weiterführende Untersuchungen unter standardisierten Bedingungen erforderlich.

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STUK schliesst Forschungsabteilung von Leszczynski

Die staatliche Behörde für Strahlung und nukleare Sicherheit in Finnland (STUK) hat 2012 die Forschungsabteilung von Professor Dariusz Leszczynski geschlossen. Sie will damit offensichtlich kundtun, dass die Mobilfunkstrahlung für die menschliche Gesundheit unschädlich ist und dass deshalb auf die weitere Überprüfung ihrer biologischen Wirkungen verzichtet werden kann.

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