Teil 1: Gerichtliche Auseinandersetzung
zwischen Professor Franz Adlkofer und der Süddeutschen Zeitung
Von Franz Adlkofer – vom 12.10.2020
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Zusammenfassung
In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Professor Franz Adlkofer und der Süddeutschen Zeitung (SZ) geht es um die Frage, wie die Ergebnisse der europäischen REFLEX-Studie, die von 2000 bis 2004 von Prof. Adlkofer koordiniert wurde, zu beurteilen sind. Die REFLEX-Studie, in der die biologischen Wirkungen elektromagnetischer Felder, darunter auch die der Mobilfunkstrahlung, untersucht wurden, war von der EU-Kommission mit etwas mehr als zwei Millionen Euro gefördert worden. Nach Auffassung von Prof. Adlkofer ist das in der REFLEX-Studie nachgewiesene genschädigende Potential elektromagnetischer Felder inzwischen mit unterschiedlichen Methoden in zahlreichen und mit derselben Methode wie in der REFLEX-Studie in einigen wenigen Studien bestätigt worden ist. Dagegen behauptet die SZ in ihrem Artikel Daten zu Handygefahr unter Verdacht vom 12.07.2011: „Die Ergebnisse konnten so allerdings nie von anderen Labors reproduziert werden“. Für Prof. Adlkofer ist das Wörtchen „so“ in diesem Satz lediglich eine journalistische Floskel, mit der die Absicht der SZ, die REFLEX-Ergebnisse als fragwürdig darzustellen, verschleiert werden soll. Die SZ vertritt dagegen die Auffassung, dass der Satz der Wahrheit entspricht, da sich das Wörtchen „so“ ausschließlich auf die Methodik der Reproduktion der Ergebnisse bezieht und die Frage, ob die REFLEX-Ergebnisse richtig oder falsch sind, gar nicht betrifft. Prof. Adlkofer spricht sie das Recht auf Klage ab, weil er in dem Artikel nicht namentlich genannt wird. Auch das Recht auf Betroffenheit gesteht sie ihm nicht zu.