Gerichtliche Auseinadersetzung zischen Professor Adlkofer und der Süddeutschen Zeitung
Von Franz Adlkofer – aktualisiert am 25.01.2022
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Die Mobilfunkforschung vor Gericht
Teil 1
Franz Adlkofer
Zusammenfassung
In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Professor Franz Adlkofer und der Süddeutschen Zeitung (SZ) geht es u dass elektromagnetische Felder, darunter auch die Mobilfunkstrahlung, in isolierten menschlichen Zellen unter anderem Genschäden verursachen können. Die Beklagte veröffentlicht am 12.07.2011 in Zusammenarbeit mit einem Lobbyisten der Mobilfunkindustrie einen Artikel mit dem Titel „Daten zu Handygefahr unter Verdacht“. Darin wird behauptet, dass die Ergebnisse der REFLEX-Studie „so“ allerdings nie von anderen Labors reproduziert werden konnten. Dieser Satz ist wahrheitswidrig, weil die Ergebnisse unter Verwendung verschiedener Methoden, aber auch mit derselben Methode wie in der REFLEX-Studie, inzwischen bestätigt worden sind. Für den Kläger ist deshalb das Wörtchen „so“ eine bedeutungslose journalistische Floskel, mit der die wahre Absicht der Beklagten, mit dem Artikel die REFLEX-Ergebnisse als fragwürdig darzustellen, verschleiert werden soll. Nach Auffassung der Beklagten ist der Satz mit dem Wörtchen „so“ jedoch wahr und Frage, ob die REFLEX-Ergebnisse richtig oder falsch sind, gar nicht betroffen, da sich das „so“ ausschließlich auf die Methodik der Reproduktion der Ergebnisse bezieht. Dass mit dem streitgegenständlichen Artikel die REFLEX-Ergebnisse insgesamt in Zweifel gezogen werden, vermag die Beklagte nicht zu erkennen.