Deutschland soll Weltspitze bei der digitalen Infrastruktur und Leitmarkt für die neue Mobilfunkgeneration 5G in Europa werden. Mit dieser Technologie soll die Entwicklung innovativer Dienste und Anwendungen (Industrie 4.0, autonomes Fahren, Internet der Dinge) gefördert werden. Die ersten für den 5G-Betrieb nötigen Frequenzlizenzen wurden im Juni 2019 für rund 6,6 Milliarden Euro versteigert. 5G ist in Deutschland inzwischen verfügbar, zunächst allerdings nicht bundesweit, sondern nur in einigen ausgesuchten Städten. Wenn es nach dem Willen von Politik und Mobilfunkindustrie geht, soll 5G noch 2020 weitflächig starten. Wie bei den Vorgängergenerationen erfolgt die Einführung wiederum ohne vorausgehende Risikoabschätzung. Dies ist der eigentliche Grund, warum das Vorgehen auf Kritik stößt. Doch das Strahlenkartell zieht es auch diesmal vor, Fakten zu schaffen [1].
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Reproduktion der REFLEX-Studie?
Der Forschungsauftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zur Reproduktion der REFLEX-Studie gebar Pseudoforschung. Wie vorgegangen wurde, ergibt sich aus dem kritischen Kommentar von Franz Adlkofer.
Lennart Hardell antwortet Lerchl
Alexander Lerchl, Mitglied der Strahlenschutzkommission (SSK) des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), hat eine neue Kampagne gestartet, und diesmal gegen Lennart Hardell an der Orebro Universität in Schweden. Er wendet sich mit aller Entschiedenheit gegen die Ergebnisse von Hardells epidemiologischen Studien, nur weil diese ein erhöhtes Hirntumorrisiko bei Langzeitnutzern von Mobil- und Schnurlostelefonen zeigen.
Stand der Forschung zur Frage genotoxischer Wirkungen der Mobilfunkstrahlung
Lange nach Abschluss des REFLEX‐Projektes, in dem erbgutverändernde Wirkungen der Mobilfunkstrahlung nachgewiesen worden waren, hat die Strahlenschutzkommission (SSK) des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) am 05./06. Dezember 2006 zur genotoxischen Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder (HF) Stellung genommen.
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