Deutschland soll Weltspitze bei der digitalen Infrastruktur und Leitmarkt für die neue Mobilfunkgeneration 5G in Europa werden. Mit dieser Technologie soll die Entwicklung innovativer Dienste und Anwendungen (Industrie 4.0, autonomes Fahren, Internet der Dinge) gefördert werden. Die ersten für den 5G-Betrieb nötigen Frequenzlizenzen wurden im Juni 2019 für rund 6,6 Milliarden Euro versteigert. 5G ist in Deutschland inzwischen verfügbar, zunächst allerdings nicht bundesweit, sondern nur in einigen ausgesuchten Städten. Wenn es nach dem Willen von Politik und Mobilfunkindustrie geht, soll 5G noch 2020 weitflächig starten. Wie bei den Vorgängergenerationen erfolgt die Einführung wiederum ohne vorausgehende Risikoabschätzung. Dies ist der eigentliche Grund, warum das Vorgehen auf Kritik stößt. Doch das Strahlenkartell zieht es auch diesmal vor, Fakten zu schaffen [1].
(mehr …)Schlagwort: Prof. Lerchl
Das Dilemma eines Mobilfunkindustrie-Lobbyisten im Umgang mit der Wissenschaft. Die Aushöhlung der Demokratie durch Lobbyismus.
LobbyControl – Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. belegt mit zehn Thesen, dass Lobbyismus die Demokratie aushöhlt. Wissenschaft, Medien und die breite Öffentlichkeit stehen im Fokus von Lobby- und PR-Kampagnen. Ein Fall von Lobbyismus in seiner übelsten Form, der LobbyControls Feststellung stützt, wird im Folgenden vorgestellt.
(mehr …)Baumschäden durch Mobilfunkstrahlung – Verrat an der Wissenschaft mit Folgen für den Naturschutz
Im vor kurzem von der ‚Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e.V.‘ publizierten Beobachtungsleitfaden Baumschäden durch Mobilfunkstrahlung von Dipl.-Forstwirt Helmut Breunig wird in Bildern aufgezeigt, wie wenig die Mobilfunktechnologie in ihrer gegenwärtigen Form mit den Prinzipien des Umweltschutzes in Einklang zu bringen ist. Dass an der Kausalität des Zusammenhangs keinerlei Zweifel mehr bestehen können, wird in der Langzeitstudie von Cornelia Waldmann-Selsam und Kollegen überzeugend belegt. Trotzdem vermitteln Industrie und Politik seit Jahren den Eindruck, dass sie an einer wissenschaftlichen Bearbeitung des Themas nicht interessiert sind. Dazu mögen vor allem die Forschungsergebnisse des Alexander Lerchl beigetragen haben, der mit seiner Arbeitsgruppe von 1999 bis 2001 die Wirkungen der Hochfrequenzstrahlung auf verschiedene Nadelbaumarten untersucht und dabei massive strahlenbedingte Schäden nachgewiesen hat. Bei dieser Sachlage stellt sich natürlich die Frage, ob die Hochfrequenzstrahlung, die derartige Schäden in der Natur anrichtet, nicht auch eine Bedrohung für die Gesundheit der Menschen darstellt, weil sie prinzipiell gegen lebende Organismen jeder Art gerichtet ist.
Das Desinformationsforum IZgMF ein weiteres Mal wegen Verleumdung vor Gericht
Im Jahre 2010 wurde Heidrun Schall, als Betreiberin des Informationszentrums gegen Mobilfunk (IZgMF) unter dem Namen KlaKla bekannt, vom Landgericht Berlin wegen Verleumdung verurteilt. Mit der Schmach der Niederlage von 2010 wollte sie sich wohl schon deshalb nicht abfinden, weil sie ihre Geschäftsgrundlage gefährdet sah. Wie es aussieht, verfolgt diese das Ziel, all diejenigen, die der Mobilfunktechnik kritisch gegenüberstehen, so mit Schmutz zu bewerfen, dass sie sich selbst kaum wieder erkennen.
Plagiatoren-Jägerin Debora Weber-Wulff wegen Verleumdung vor Gericht
Die Freiheit der Wissenschaft hört auf, wo die Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte beginnt. Die Plagiatoren-Jägerin Debora Weber-Wulff steht wegen Verleumdung vor Gericht – eine Dokumentation.
Lerchl wieder vor Gericht gescheitert
Eine Bankrotterklärung. Alexander Lerchl ist vor Gericht ein weiteres Mal gescheitert. Alexander Lerchl hat beim Landgericht Bremen die gegen Franz Adlkofer gerichtete einstweilige Verfügung offensichtlich in völliger Verkennung der von ihm selbst geschaffenen Realitäten beantragt. Um den Mangel an Fakten, die er benötigt hätte, um das Gericht davon zu überzeugen, dass ihm Unrecht geschehen sei, auszugleichen, legte er ihm stattdessen eine eidesstattliche Versicherung vor, die nachweislich falsch ist. Die Behauptung, er führe keine Verleumdungskampagne gegen die REFLEX-Studie und habe auch nicht die Geschichte erfunden, dass die im Rahmen dieser Studie zu Tage getretenen Ergebnisse gefälscht seien, klingt schon angesichts der wenigen in diesem Bericht erwähnten Tatsachen geradezu grotesk.
Endurteil: Kratochvil gegen Lerchl
Das Urteil des Landgerichts Hamburg, das noch nicht rechtskräftig ist, wurde den Parteien am 18.03.2015 zugestellt. Der abschließende Satz des Urteils stellt eine Warnung an die Verleumder dar, die davon ausgehen können, dass ihr weiteres Tun in der Angelegenheit nicht unbeobachtet bleiben wird.
Zwischenbericht 2: Kratochvil gegen Lerchl
Zur Klage von Frau Elisabeth Kratochvil, geb. Diem, gegen Professor Alexander Lerchl und das „Laborjournal“ am 19. Dezember 2014 vor dem Landgericht Hamburg. Am 13. März 2015 erging ohne weitere Verhandlung das Endurteil. Das Landgericht Hamburg folgte vollumfänglich dem Antrag der Klägerin.
Das Unerwartete geschieht immer: Stellungnahme zur Lerchl-Studie
Das Unerwartete geschieht immer. Eine schmerzhafte Lektion für den notorischen Verleumder Alexander Lerchl und noch mehr für Industrie und Politik, die sich seiner „Expertise“ seit vielen Jahren bedienten.
Adlkofers Antwort auf Lerchls Reflex-Interview
Wozu Alexander Lerchl fähig ist, um die Ergebnisse der EU-geförderten REFLEX-Studie – wer zweifelt daran – im Interesse der Mobilfunkindustrie aus der Welt zu schaffen, ergibt sich aus seinem Video-Interview auf YouTube. Was ihn dabei antreibt, hat Franz Adlkofer, der Koordinator der REFLEX-Studie, bereits mitgeteilt (s. August 2013-1). Wie sehr Lerchls Darstellung der Ereignisse und Vorgänge um REFLEX, mit denen er seine Angriffe zu begründen versucht, im Widerspruch zur Wirklichkeit steht, dazu nimmt Franz Adlkofer gesondert Stellung.