Schlagwort: REFLEX-Studie

Endet die deutsche Rechtsstaatlichkeit dort, wo die Interessen von Politik und Mobilfunkindustrie betroffen sind?

Teil 1: Gerichtliche Auseinandersetzung
zwischen Professor Franz Adlkofer und der Süddeutschen Zeitung


Von Franz Adlkofer – vom 12.10.2020
Pandora | Stiftung für unabhängige Forschung
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Zusammenfassung

In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Professor Franz Adlkofer und der Süddeutschen Zeitung (SZ) geht es um die Frage, wie die Ergebnisse der europäischen REFLEX-Studie, die von 2000 bis 2004 von Prof. Adlkofer koordiniert wurde, zu beurteilen sind. Die REFLEX-Studie, in der die bio­logischen Wirkungen elektromagnetischer Felder, darunter auch die der Mobilfunkstrahlung, unter­sucht wurden, war von der EU-Kommission mit etwas mehr als zwei Millionen Euro gefördert worden. Nach Auffassung von Prof. Adlkofer ist das in der REFLEX-Studie nachgewiesene genschädigende Potential elektromagnetischer Felder inzwischen mit unterschiedlichen Methoden in zahlreichen und mit derselben Methode wie in der REFLEX-Studie in einigen wenigen Studien bestätigt worden ist. Dagegen behauptet die SZ in ihrem Artikel Daten zu Handygefahr unter Verdacht vom 12.07.2011: „Die Ergebnisse konnten so allerdings nie von anderen Labors reproduziert werden“. Für Prof. Adlkofer ist das Wörtchen „so“ in diesem Satz lediglich eine journalistische Floskel, mit der die Absicht der SZ, die REFLEX-Ergebnisse als fragwürdig darzustellen, verschleiert werden soll. Die SZ vertritt dagegen die Auffassung, dass der Satz der Wahrheit entspricht, da sich das Wörtchen „so“ ausschließlich auf die Methodik der Reproduktion der Ergebnisse bezieht und die Frage, ob die REFLEX-Ergebnisse richtig oder falsch sind, gar nicht betrifft. Prof. Adlkofer spricht sie das Recht auf Klage ab, weil er in dem Artikel nicht namentlich genannt wird. Auch das Recht auf Betroffenheit gesteht sie ihm nicht zu.

Das Dilemma eines Mobilfunkindustrie-Lobbyisten im Umgang mit der Wissenschaft. Die Aushöhlung der Demokratie durch Lobbyismus.

LobbyControl – Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. belegt mit zehn Thesen, dass Lobbyismus die Demokratie aushöhlt. Wissenschaft, Medien und die breite Öffentlichkeit stehen im Fokus von Lobby- und PR-Kampagnen. Ein Fall von Lobbyismus in seiner übelsten Form, der LobbyControls Feststellung stützt, wird im Folgenden vorgestellt.

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REFLEX-Studie: Vorwürfe von Uni Wien aufgehoben

Unmittelbar nach der Veröffentlichung von Teil I dieser Dokumentation erschien im Internetforum IZgMF ein Bericht, in dem behauptet wurde, dass die Pressemitteilungen, in denen der ehemaligen Technischen Assistentin Elisabeth Kratochvil die Fälschung der REFLEX-Daten vorgeworfen wird, entgegen anders lautender Aussagen von der MUW nicht zurückgezogen worden seien. Die Überprüfung durch die Anwaltskanzlei, die mit der Vertretung Interessen von Elisabeth Kratochvil beauftragt war, ergab tatsächlich, dass die MUW es unterlassen hatte, neben den in ihrem Archiv abgelegten Pressemitteilungen auch die im Internetforum OTS veröffentlichten Kopien zu löschen.

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Uni Wien zieht REFLEX-Pressemitteilungen zurück

Die Mobilfunkindustrie verfügt über ein Heer von Söldnern, die in der Regel wider besseres Wissen gegen all die Ergebnisse vorgehen, die ihren Interessen widersprechen. Ihr Ziel ist es, Fortschritte in der Wissenschaft so lange wie möglich hinauszögern oder gänzlich zu verhindern, um den Glauben der Öffentlichkeit an die schützende Wirkung der Grenzwerte zu erhalten. Dass ihnen dabei jedes Mittel recht ist, zeigt der Umgang mit der REFLEX-Studie an der Medizinischen Universität Wien (MUW).

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Psiram: Botschaften aus dem rechtsfreien Raum

Wenn es nach der Website Psiram.com (früher EsoWatch) geht, welche sich nach eigenem Bekunden dem kritischen Verbraucherschutz verpflichtet sieht, beruhen die Forschungsergebnisse, die auf gesundheitliche Risiken der Mobilfunkstrahlung hinweisen, entsprechend einem Wiki zu Elektrosmog durchwegs auf Quacksalberei, Täuschung oder Scharlatanerie. (mehr …)

Endurteil: Kratochvil gegen Lerchl

Das Urteil des Landgerichts Hamburg, das noch nicht rechtskräftig ist, wurde den Parteien am 18.03.2015 zugestellt. Der abschließende Satz des Urteils stellt eine Warnung an die Verleumder dar, die davon ausgehen können, dass ihr weiteres Tun in der Angelegenheit nicht unbeobachtet bleiben wird.

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