Autor: Redaktion

Psiram: Botschaften aus dem rechtsfreien Raum

Wenn es nach der Website Psiram.com (früher EsoWatch) geht, welche sich nach eigenem Bekunden dem kritischen Verbraucherschutz verpflichtet sieht, beruhen die Forschungsergebnisse, die auf gesundheitliche Risiken der Mobilfunkstrahlung hinweisen, entsprechend einem Wiki zu Elektrosmog durchwegs auf Quacksalberei, Täuschung oder Scharlatanerie. (mehr …)

Elektrosensibilität aus Sicht eines Betroffenen und aus Sicht der Wissenschaft

Am 13. Februar 2013 barg man die Leiche des ehemaligen Pfarrers vom Ammertal, Carsten Häublein, aus der Schlei in Schleswig-Holstein. Die Umstände ließen den Schluss zu, dass er seinem Leben selbst ein Ende gesetzt hatte. Nach sieben Jahren auf der Flucht vor der Mobilfunkstrahlung fehlte ihm offensichtlich der Mut zum Weiterleben. Prof. Franz Adlkofer veröffentlicht anlässlich des dritten Todestages von Pfarrer Häublein einen Bericht.

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Bericht von der Science and Wireless 2015

Professor Dariusz Leszczynski hat 2015 mit Unterstützung der Stiftung Pandora und der Kompetenzinitiative e.V. an der BioEM2015 in Asilomar, Kalifornien, USA, und an der Science and Wireless 2015 in Melbourne, Australien, teilgenommen. In seinem Bericht von der BioEM2015 kritisiert er vor allem das Fehlen von Forschung am Menschen, die für den Nachweis gesundheitlicher Risiken der Hochfrequenzstrahlung unerlässlich ist und die Unfähigkeit der Wissenschaft, bei der Diskussion kontroverser Themen einen gemeinsamen Weg zu finden.

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Bericht von der BioEM 2015

Wie bereits im vergangenen Jahr an der BIOEM2014 hat Professor Dariusz Leszczynski in diesem Jahr mit Unterstützung der Stiftung Pandora und der Kompetenzinitiative auch an der BIOEM2015 teilgenommen. Leszczynski zählt heute zu den Forschern, die sich aufgrund ihrer wissenschaftlichen Arbeiten über molekularbiologische Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder international hohes Ansehen erworben haben. Was ihn aber ganz besonderes auszeichnet, ist die Tatsache, dass er Ethik und Moral über sein berufliches Fortkommen gestellt hat.

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Endurteil: Kratochvil gegen Lerchl

Das Urteil des Landgerichts Hamburg, das noch nicht rechtskräftig ist, wurde den Parteien am 18.03.2015 zugestellt. Der abschließende Satz des Urteils stellt eine Warnung an die Verleumder dar, die davon ausgehen können, dass ihr weiteres Tun in der Angelegenheit nicht unbeobachtet bleiben wird.

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