Bei der Durchsicht aller Ausgaben des Deutschen Ärzteblatts (DÄ) zurück bis zum Jahr 2000 findet man zahlreiche Beiträge, die sich mit der Frage befassen, ob die Mobilfunkstrahlung ein gesundheitliches Risiko für die Menschen darstellt. Der deutschen Ärzteschaft wurde damit zumindest bis 2011 der Eindruck vermittelt, dass der Stand der Forschung entschieden gegen ein solches Risiko spreche, wenn auch letzte Zweifel nicht gänzlich ausgeschlossen werden könnten. Diese Vorstellung stimmt überein mit den Verlautbarungen des Informationszentrums für Mobilfunk (IZMF), das 2001 von den Mobilfunknetz-Betreibern als gemeinsames PR-Organ der Mobilfunkindustrie gegründet wurde.
Autor: Redaktion
Uni Wien zieht REFLEX-Pressemitteilungen zurück
Die Mobilfunkindustrie verfügt über ein Heer von Söldnern, die in der Regel wider besseres Wissen gegen all die Ergebnisse vorgehen, die ihren Interessen widersprechen. Ihr Ziel ist es, Fortschritte in der Wissenschaft so lange wie möglich hinauszögern oder gänzlich zu verhindern, um den Glauben der Öffentlichkeit an die schützende Wirkung der Grenzwerte zu erhalten. Dass ihnen dabei jedes Mittel recht ist, zeigt der Umgang mit der REFLEX-Studie an der Medizinischen Universität Wien (MUW).
Spendenaufruf 2016: Förderung einer unabhängigen Forschung
Die Stiftung Pandora hat bis heute in zahlreichen gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren zur Verteidigung der unabhängigen Wissenschaft viele Tausend Euro ausgeben müssen. Diese fehlen nun bei der Förderung der unabhängigen Forschung, die dringend geboten ist, um der Pseudoforschung von Industrie und Politik entgegenzuwirken.
Psiram: Botschaften aus dem rechtsfreien Raum
Wenn es nach der Website Psiram.com (früher EsoWatch) geht, welche sich nach eigenem Bekunden dem kritischen Verbraucherschutz verpflichtet sieht, beruhen die Forschungsergebnisse, die auf gesundheitliche Risiken der Mobilfunkstrahlung hinweisen, entsprechend einem Wiki zu Elektrosmog durchwegs auf Quacksalberei, Täuschung oder Scharlatanerie. (mehr …)
Elektrosensibilität aus Sicht eines Betroffenen und aus Sicht der Wissenschaft
Am 13. Februar 2013 barg man die Leiche des ehemaligen Pfarrers vom Ammertal, Carsten Häublein, aus der Schlei in Schleswig-Holstein. Die Umstände ließen den Schluss zu, dass er seinem Leben selbst ein Ende gesetzt hatte. Nach sieben Jahren auf der Flucht vor der Mobilfunkstrahlung fehlte ihm offensichtlich der Mut zum Weiterleben. Prof. Franz Adlkofer veröffentlicht anlässlich des dritten Todestages von Pfarrer Häublein einen Bericht.
(mehr …)
Bericht von der Science and Wireless 2015
Professor Dariusz Leszczynski hat 2015 mit Unterstützung der Stiftung Pandora und der Kompetenzinitiative e.V. an der BioEM2015 in Asilomar, Kalifornien, USA, und an der Science and Wireless 2015 in Melbourne, Australien, teilgenommen. In seinem Bericht von der BioEM2015 kritisiert er vor allem das Fehlen von Forschung am Menschen, die für den Nachweis gesundheitlicher Risiken der Hochfrequenzstrahlung unerlässlich ist und die Unfähigkeit der Wissenschaft, bei der Diskussion kontroverser Themen einen gemeinsamen Weg zu finden.
Bericht von der BioEM 2015
Wie bereits im vergangenen Jahr an der BIOEM2014 hat Professor Dariusz Leszczynski in diesem Jahr mit Unterstützung der Stiftung Pandora und der Kompetenzinitiative auch an der BIOEM2015 teilgenommen. Leszczynski zählt heute zu den Forschern, die sich aufgrund ihrer wissenschaftlichen Arbeiten über molekularbiologische Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder international hohes Ansehen erworben haben. Was ihn aber ganz besonderes auszeichnet, ist die Tatsache, dass er Ethik und Moral über sein berufliches Fortkommen gestellt hat.
Hochfrequenzforschung im Würgegriff von Industrie und Politik
Die Hochfrequenzforschung befindet sich im Würgegriff von Industrie und Politik. Ihr Ziel ist die Aufrechterhaltung der geltenden Grenzwerte der Hochfrequenzstrahlung um nahezu jeden Preis.
Das Waterloo des Strahlenschützers Lerchl
Die jahrelangen Angriffe des Professors Alexander Lerchl auf die Ergebnisse der REFLEX-Studie, in der ein erbgutschädigendes Potenzial der Mobilfunkstrahlung nachgewiesen worden war, wurden vom Landgericht Hamburg abrupt beendet.
Endurteil: Kratochvil gegen Lerchl
Das Urteil des Landgerichts Hamburg, das noch nicht rechtskräftig ist, wurde den Parteien am 18.03.2015 zugestellt. Der abschließende Satz des Urteils stellt eine Warnung an die Verleumder dar, die davon ausgehen können, dass ihr weiteres Tun in der Angelegenheit nicht unbeobachtet bleiben wird.