Interview der Friedensinitiative Dresden mit Prof. Adlkofer: Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Verurteilung des Mobilfunkforschers Prof. Alexander Lerchl durch das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen

Die Mobilfunkindustrie steht in Deutschland seit der Einführung der Technologie unter dem besonderen Schutz der Politik. Dies hat seinen Grund in ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung, die außer Frage steht. Entsprechend groß ist ihr Einfluss auch in gesundheitspolitischen Fragen. Mit Hilfe ihrer Lobbyisten aus der Wissenschaft hat sie durchgesetzt, dass die Politik bis heute von der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Mobilfunkstrahlung ausgeht, wenn die Grenzwerte eingehalten werden. Diese Vor­stellung wird jedoch von der unabhängigen Wissenschaft, wie sie von Prof. Adlkofer ver­treten wird, vor allem deshalb angezweifelt, weil die Ergebnisse unabhängiger Forschung, darunter auch die der von ihm organisierten europäischen REFLEX-Studie, damit nicht in Einklang zu bringen sind. Wir haben Prof. Adlkofer gebeten, uns zu diesem dem Thema einige Fragen zu beantworten.


Interview der Friedensinitiative mit Franz Adlkofer – online 28.03.2021
 PDF als Download >>>


1. Vor Kurzem ging durch die Presse, dass Prof. Alexander Lerchl von der Jacobs University in Bremen vom Hanseatischen Oberlandesgericht verboten wurde, weiterhin zu behaupten, dass die Ergebnisse der von der EU-Kommission finanzierten und von Ihnen organisierten REFLEX-Studie gefälscht sind. Wer ist Prof. Lerchl? Warum hat er behauptet, dass die REFLEX-Ergebnisse gefälscht sind? Was ergibt sich aus dem Urteil?

Viele Fragen auf einmal! Doch ganz von vorne! Sie sagen, dass Urteil sei durch die Presse gegangen. Davon ist mir nichts bekannt. Meines Wissens hat keine einzige Zeitung oder Zeitschrift von Rang darüber berichtet. Dies wäre auch nicht im Interesse der Mobilfunkindustrie gewesen, die sich mit Hilfe ihres Werbeetats seit Jahrzehnten das Wohlwollen Medien gesichert hat. Letzten Endes bestimmt sie, worüber berichtet wird und worüber nicht.

Zur ersten Frage: Wer ist Prof. Lerchl? Die Antwort ergibt sich aus dem Schriftsatz, mit dem er sich dem Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen vorstellen ließ:

„Der Beklagte ist ein seit 30 Jahren national und international ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Erforschung biologischer Effekte magnetischer Felder und elektromagnetischer Strahlung. Er kann über 100 englischsprachige und begutachtete Fachpublikationen vorweisen. Er wurde im Jahr 2008 vom damaligen Bundesumweltminister Sigmar Gabriel als Vorsitzender des Ausschusses Nicht­ionisierende Strahlen zum Mitglied der Strahlenschutzkommission berufen (Anlage B60, SSK Lerchl Gabriel.pdf). 2010 wurde er vom damaligen Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen für weitere zwei Jahre als Mitglied in die Strahlenschutzkommission berufen (Anlage BGV SSK Lerchl Röttgen.pdf). Dr. Röttgen schrieb: „Lassen Sie mich Ihnen bei dieser Gelegenheit für ihre bisherige hervorragende Arbeit insbesondere als VorsitzenderdesAusschusses Nichtionisierende Strahlen ganz herzlich danken.“ 2012 schrieb der damalige Bundesumweltminister Peter Altmaier (Anlage B62, SSK Lerchl Altmaier.pdf): „Nach erfolgreicher Tätigkeit in der Strahlenschutzkommission scheiden Sie mit Ablauf des laufenden Jahres aus diesem Gremium aus. Für Ihre lange und engagierte Mitarbeit bei den Beratungen der Kommission möchte ich Ihnen herzlich danken.“ Der Beklagte war und ist in zahl­reichen Beratungsgremien tätig, u.a. der WHO. Für ein jüngst von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin öffentlich ausgeschriebenes „Politikberatungsgutachten zur Beurteilung eines Regelungsbedarfs im Übergangsbereich der Arbeitsschutzverordnungen zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) und künstlicher optischer Strahlung (OStrV)“ ist dem Beklagten der Zuschlag erteilt worden. Der Beklagte ist somit zweifelsohne ein fachwissenschaftlich anerkannter Experte.“

Zur zweiten Frage: Warum hat Prof. Lerchl behauptet, dass die REFLEX-Ergebnisse ge­fälscht sind? Die Antwort auf diese Frage, ergibt sich aus demselben Schriftsatz:

„Die von der Klägerin und ihren Mitautoren veröffentlichten Befunde zu vermeintlichen Schäden der Erbsubstanz (DNA) durch Mobilfunk (Anlagen B1 und B2) wären von großer Bedeutung für alle Menschen, die ein Handy bzw. Smartphone benutzen, da die behaupteten Schäden, wären sie denn real, eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit und das Leben darstellen würden, da die Folge von DNA-Schäden Krebserkrankungen sind. Somit haben die kritischen Äußerungen des Beklagten ein über­ragendes öffentliches Interesse“.

Diese vermutlich absichtlich dramatisch formulierte Darstellung sollte der Mobilfunk­industrie wohl signalisieren, wie dringend sie ihn benötigt, damit er ihr die REFLEX-Studie aus dem Weg räumt.

Zur dritten Frage: Was ergibt sich aus dem Urteil?

Die REFLEX-Ergebnisse weisen als Ergebnisse der Grundlagenforschung auf ein erbgut­schädigendes Potenzial der Mobilfunkstrahlung hin. Diese Wirkung ist inzwischen mit unterschiedlichen Methoden mehrfach bestätigt worden. Daraus ergibt sich, dass die REFLEX-Ergebnisse nach dem Urteil ihre ursprüngliche Bedeutung zurückerhalten müssen.

2. Uns ist dieses Urteil natürlich bekannt. Wie Sie wissen, wird inzwischen behauptet, dass Prof. Lerchl zwar nicht beweisen konnte, dass die REFLEX-Ergebnisse gefälscht sind, der Prozess in Bremen aber offengelegt habe, dass die REFLEX-Ergebnisse aufgrund von Fehlern, die den Forschern bei der Datengewinnung an der Medizinischen Universität Wien (MUW) möglicherweise unbeabsichtigt unterlaufen seien, trotzdem von fragwürdiger Wertigkeit seien. Wie gehen Sie mit diesem Vorwurf um?

Die diesbezüglichen kritischen Ausführungen des Sachverständigen über die REFLEX-Ergebnisse sind unbegründet. Sie überschreiten sowohl seinen Auftrag als auch seine Kompetenz. Die von Prof. Lerchl kritisierten Auffälligkeiten, die auch dem Sach­verständigen nicht entgangen sind, sind bei dem seit mehr als 20 Jahren international eingeführten biologischen Testverfahren, das an der MUW benutzt wurde, system­immanent. Dieses Testverfahren besteht aus zwei Komponenten, einer, mit der objektiv festgestellt wird, ob Genschäden vorliegen oder nicht, und einer, mit der subjektiv die Schwere der Genschädigung abgeschätzt wird. Entscheidend ist der objektive Ansatz, der subjektive, eine wünschenswerte Ergänzung, ist für die kritisierten statistischen Auffälligkeiten verantwortlich. Die Kritik des Sachverständigen, dem als Statistiker diese Zusammenhänge wohl nicht bekannt waren, ist deshalb unbegründet, unbegründet ist sie aber auch, weil die REFLEX-Ergebnisse inzwischen sowohl mit derselben Methode wie an der MUW als auch mit andern Methoden mehrfach bestätigt wurden.

3. Sie halten Prof. Lerchl offensichtlich für einen dieser Lobbyisten, dem es nicht um Erkenntnisgewinn geht, sondern dem vor allem daran gelegen ist, die Vorstellung der Mobilfunkindustrie von der Harmlosigkeit der Mobilfunkstrahlung zu stützen. Sehen wir dies richtig?

Dies trifft zu. Damit stehe ich aber nicht allein da. Offensichtlich hat dies auch die Inter­nationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der WHO so gesehen, als sie Prof. Lerchl 2011 die Teilnahme an der Tagung verweigerte, bei der über die Einordnung der Hoch­frequenzstrahlung als möglicherweise krebserzeugend entschieden wurde. Sie hat ihm mitgeteilt, dass für diese Beratung nur Wissenschaftler in Frage kommen, die keinerlei kommerzielle Interessen verfolgen und nicht eine voreingenommene Meinung vor­tragen werden.

4. Können Sie im Umgang mit Prof. Lerchl auch auf eigene Erfahrungen verweisen, die es rechtfertigen, Prof. Lerchl als Lobbyisten zu bezeichnen, was für einen Wissenschaftler bekanntlich äußerst rufschädigend sein kann.

Ich möchte mich bei den vielen Beispielen, die ich dafür anführen könnte, auf einige wenige beschränken:

a) Mit seiner 2008 plötzlich einsetzenden Verleumdungskampagne gegen die REFLEX-Ergebnisse, die bereits 2004 abgeschlossen worden war, wollte Prof. Lerchl offen­sichtlich im Interesse der Mobilfunkindustrie Zweierlei erreichen, erstens dass die von mir der EU-Kommission vorgelegte REFLEX-Nachfolgestudie MOPHORAD nicht gefördert wird und zweitens dass die REFLEX-Publikationen aus der wissenschaft­lichen Literatur zurückgezogen werden. Mit dem MOPHORAD-Verhinderungsversuch hatte er Erfolg, obwohl der Forschungsantrag von den Gutachtern der EU-Kommission hoch bewertet und zur Förderung vorgeschlagen worden war. Bei den Herausgebern der Fach­zeitschriften, in denen die REFLEX-Publikationen erschienen waren, scheiterte er mit seinem Ansinnen. Offensichtlich durchschauten sie, wofür sie missbraucht werden sollten.

b)   In seinen Beiträgen zum Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramm (DMF) ist es Prof. Lerchl gelungen, durch verfehlte Planung, verfehlte Durchführung und verfehlte Auswertung der ihm übertragenen Forschungsvorhaben jeweils das von der Mobilfunk­industrie erwünschte Nullergebnis zu erzielten. Seine Berichte darüber enden in aller Regel mit der Feststellung, dass aufgrund der Ergebnisse eine Änderung der in den Strahlenschutzrichtlinien festgelegten Grenzwerte nicht erforderlich sei. Seine im DMF erbrachten Wunschergebnisse verbunden mit seinem Vorgehen gegen die geschäfts­schädigenden REFLEX-Ergebnisse dürften die Mobilfunkindustrie veranlasst haben, der Politik vorzuschlagen, dass Prof. Lerchl zum Vorsitzenden des Ausschusses Nicht­ionisierende Strahlen ernannt wird, was die Berufung in die Strahlenschutzkommission (SSK) zur Folge hatte.

c) Eines von Prof. Lerchls Forschungsvorhaben im DMF befasste sich mit der Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf die Synthese von Melatonin in isolierten Pinealdrüsen von Hamstern. Das Ergebnis dieser verfehlten Untersuchung fasste er wie folgt zusammen: „Die Untersuchung hat gezeigt, dass eine Exposition innerhalb des gesetzlich festgelegten Grenzwertes für Ganzkörperexposition zu keiner Be­einträchtigung der Melatoninsynthese in isolierten Pinealorganen führt.“ Bei einer Tagung am Forschungsinstitut der Deutschen Bundespost im Jahre 1991, an die 10 Jahre vor seiner Berufung an die Jacobs University Bremen, hatte er mit durchaus über­zeugenden eigenen Ergebnissen aufgezeigt, dass die Synthese von Melatonin im Pinealorgan sowohl durch statisch gepulste als auch sinusförmig-oszillierende Felder geringer Stärke unterdrückt wird. Prof. Lerchl steht damit beispielhaft für den Lobbyisten-Spruch: „Wess Brot ich ess, dess Lied ich sing.“

d)   Gegenwärtig wird Prof. Lerchl von der Mobilfunkindustrie besonders dringend benötigt, um die Öffentlichkeit auf die bevorstehende Einführung der 5G-Technologie vorzubereiten. Dazu reist er durch die Lande und beteuert seinen Zuhörern, dass aus wissenschaftlicher Sicht hinsichtlich möglicher gesundheitsschädlicher Wirkungen bei der Mobilfunkstrahlung keinerlei Grund zur Besorgnis besteht. Die vom Forum Mobil­kommunikation (FMK), der PR-Vertretung der österreichischen Mobilfunk­industrie, ins Netz gestellte YouTube-Aufzeichnung zeigt ihn, wie er seinen Auftritt mit der Behauptung einleitet, dass er keinerlei Interessenskonflikte habe, da er weder wirtschaftlich noch inhaltlich mit den Mobilfunkanbietern verbunden sei. Dass der Mensch der Lüge verhaftet ist, hat er seinen Zuhörern schon 2010 bei einer Abend­veranstaltung der Jacobs University vorgetragen.

5. Im Nachrichtenspiegel wurde Prof. Lerchl vor kurzem als „Mobilfunk-Drosten“ bezeichnet. Damit sollte wohl zum Ausdruck gebracht werden, dass Prof. Lerchls Erfolge in der Mobilfunkforschung von ihrer Bedeutung her durchaus mit denen des Prof. Drosten in der Corona-Virusforschung vergleichbar sind. Wie sehen Sie dies?

Was Prof. Lerchls Förderung angeht, die bisher mit ca. 5 Millionen Euro angegeben wird, vermutlich aber darüber hinausgeht, mag der Vergleich noch einigermaßen nach­vollziehbar erscheinen. Erst kürzlich hat er vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) 1,1 Millionen € erhalten, um die Wirkungen der 5G-Strahlung auf menschliche Hautzellen zu untersuchen. Wenn es aber um die Ergebnisse der Forschung geht, liegen Welten zwischen ihnen. Prof. Drosten hat mit seiner Forschung wesentlich zum Verständnis der gegenwärtig grassierenden Corona-Pandemie bei­getragen. Prof. Lerchl hat dagegen alles ihm Mögliche getan, um Fortschritte in der Mobilfunkforschung zu verhindern. Vermutlich wird er seine Förderer auch bei seinem gerade begonnenen 5G-Forschungsvorhaben nicht enttäuschen. Auf YouTube, das wiederum vom öster-reichischen FMK ins Netz hochgeladen wurde, wusste er bereits im Voraus, dass aus wissenschaftlicher Sicht wegen gesundheitlicher Risiken auch bei 5G keinerlei Grund zur Besorgnis besteht.

6. Können Sie zum Abschluss kurz zusammenfassen, warum Ihre Beurteilung der Person des Prof. Lerchl soweit von der Wertschätzung, die er von Politik und Mobilfunkindustrie erfährt, abweicht?

Ich habe Prof. Lerchl in meiner inzwischen 12 Jahre dauernden Auseinandersetzung mit ihm von einer ganz anderen Seite als Politik und Mobilfunkindustrie, nämlich als charakter- und skrupellosen Opportunisten kennengelernt. Zwei Beispiele:

a) Um die REFLEX-Ergebnisse aus der Welt zu schaffen, erfand Prof. Lerchl nicht nur die Geschichte, dass diese gefälscht sind, er liefert, um der Geschichte Glaubwürdigkeit zu verleihen, mit Elisabeth Kratochvil, die als Technische Assistentin an der MUW an der REFLEX-Studie maßgeblich mitgewirkt hatte, auch die für die angebliche Schandtat ver­antwortliche Fälscherin. Das persönliche Unglück, in das er diese junge Frau mit seiner frei erfundenen Fälschungsbehauptung stürzte, nahm er offensichtlich billigend in Kauf. Es bedurfte zweier Prozesse, des ersten 2015 vor dem Landgericht Hamburg und des zweiten 2020 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen, um Elisabeth Kratochvil vom Vorwurf des Betrugs freizusprechen. Und noch immer sind einzelne seiner Schmähschriften im Umlauf und für jedermann frei verfügbar.

b)   Nach seiner Verurteilung auf Unterlassung des Fälschungsvorwurfs durch das Land­gericht Hamburg 2015 war Prof. Lerchl der Meinung, er dürfe weiter behaupten, dass die REFLEX-Ergebnisse gefälscht seien. Er ging davon aus, dass ihm vom Landgericht nur verboten worden sei, Elisabeth Kratochvil als Fälscherin zu bezeichnen. Dieses Miss­verständnis brachte ihn schließlich vor das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen, das ihn 2020 eines anderen belehrte. Vor Gericht war auch sein kläglicher Versuch gescheitert, die den Fälschungsvorwurf betreffende Tatsachenbehauptung in eine straffreie Meinungsäußerung umzudeuten. Mit seiner im Zusammenhang mit diesem Versuch abgegebenen eidesstattlichen Versicherung dürfte er sogar die Grenze zum Meineid überschritten haben. Politik und Mobilfunkindustrie haben diese abartigen Verhaltensweisen ihres Lobbyisten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen. 

Mit Politik und Mobilfunkindustrie verbindet Prof. Lerchl ein Geschäftsmodell, das man durchaus als einmalig bezeichnen kann. Als Berater trägt er Politik und Mobilfunk­industrie vor, was sie von ihm hören wollen, nämlich dass die geltenden Strahlenschutz­richtlinien gesundheitliche Risiken durch die Mobilfunkstrahlung zuverlässig ausschließen. Als von ihnen ausgehaltener Forscher an der Jacobs University Bremen liefert er die zu seiner Aussage passenden Ergebnisse. Forschungsergebnisse anderer Wissenschaftler wie die der REFLEX-Studie, die seinen Vorstellungen und denen der Politik und Mobilfunkindustrie widersprechen, kritisiert er als nicht belastbar oder sogar als gefälscht.

Nach seiner Verurteilung durch das Hanseatische Oberlandesgericht sollte sich zumindest die Politik, die dem Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet ist, die Frage stellen, ob sie sich die Zusammenarbeit mit einem Mann, der als skrupel­loser Opportunist entlarvt worden ist, überhaupt noch leisten kann. Es könnte sich sonst eines Tages herausstellen, dass sie mit der Geschichte von der Harmlosigkeit der Mobilfunkstrahlung einem Betrüger aufgesessen ist. Dr. Christopher Portier, Senior Advisor des Umweltprogramms der WHO und ehemaliger Direktor des National Center for Environmental Health bei den Centers for Disease Control der USA hat einem US-Gericht, vor dem seit Jahren über Klagen von US-Bürgern mit Hirntumoren gegen die Amerikanische Mobilfunkindustrie verhandelt wird, gerade seinen Expertenbericht vor­gelegt. Darin kommt er zu dem Ergebnis, dass die vorliegenden Forschungsergebnisse die gentoxische Wirkung der Mobilfunkstrahlung belegen und dass die Kausalität zwischen der Mobilfunkstrahlung und dem Hirntumorrisiko wahrscheinlich ist. Bleibt abzuwarten, was für Schlüsse das Gericht daraus ziehen wird.