Baumschäden durch Mobilfunkstrahlung – Verrat an der Wissenschaft mit Folgen für den Naturschutz

Im vor kurzem von der ‚Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e.V.‘ publizierten Beobachtungsleitfaden Baumschäden durch Mobilfunkstrahlung von Dipl.-Forstwirt Helmut Breunig wird in Bildern aufgezeigt, wie wenig die Mobilfunktechnologie in ihrer gegenwärtigen Form mit den Prinzipien des Umweltschutzes in Einklang zu bringen ist. Dass an der Kausalität des Zusammenhangs keinerlei Zweifel mehr bestehen können, wird in der Langzeitstudie von Cornelia Waldmann-Selsam und Kollegen überzeugend belegt. Trotzdem vermitteln Industrie und Politik seit Jahren den Eindruck, dass sie an einer wissenschaft­lichen Bearbeitung des Themas nicht interessiert sind. Dazu mögen vor allem die Forschungsergebnisse des Alexander Lerchl beigetragen haben, der mit seiner Arbeitsgruppe von 1999 bis 2001 die Wirkungen der Hochfrequenzstrahlung auf verschiedene Nadelbaumarten untersucht und dabei massive strahlenbedingte Schäden nachgewiesen hat. Bei dieser Sachlage stellt sich natürlich die Frage, ob die Hochfrequenzstrahlung, die derartige Schäden in der Natur anrichtet, nicht auch eine Bedrohung für die Gesundheit der Menschen darstellt, weil sie prinzipiell gegen lebende Organismen jeder Art gerichtet ist.


Baumschäden durch Mobilfunkstrahlung.
Verrat an der Wissenschaft mit Folgen für den Naturschutz. Eine Dokumentation.
Von Franz Adlkofer / Pandora-Stiftung für unabhängige Forschung

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Beobachtungsleitfaden zu Baumschäden durch Mobilfunkstrahlung.
Von Dipl.-Forstwirt Helmut Breunig

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Kurzfassung

Seit der Mitte des 20. Jahrhunderts haben sich Wissenschaftler mit der Frage befasst, ob elektromagnetische Felder über die Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen hinaus auch Schäden in der Tier- und Pflanzenwelt anrichten, weil sie möglicherweise gegen das Leben insgesamt gerichtet sind. Aus Zweifeln ist inzwischen nahezu Gewissheit geworden. Zu diesen Erkenntnissen wollte um die Jahrhundertwende offensichtlich auch der Biologe Dr. Alexander Lerchl, Privatdozent an der Universität Karlsruhe, beitragen. Zusammen mit Professor Dr.-Ing. Volkert Hansen von der Universität Wuppertal untersuchte er von 1999 bis 2001 mit Mitteln des Ministeriums für Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen die Wirkungen der TETRA-Strahlung (383 MHz, gepulst) auf „Keimlinge“ verschiedener Nadelbaum­arten. Bei den ersten beiden Versuchen, die von Oktober 1999 bis Mai 2000 und von Oktober 2000 bis Mai 2001, also größtenteils in der Ruhephase der Pflanzen, stattfanden, bestanden die wesentlichen Befunde darin, dass bei den exponierten Pflanzen im Vergleich zu den schein-exponierten das Wachstum der Koniferen-Keimlinge geringfügig gesteigert und bei Versuchsende der Prozentsatz toter Pflanzen signifikant erhöht war. Bezüglich der Ursachen für das vermehrte Absterben der Pflanzen war die Arbeitsgruppe überzeugt, dass Temperatureffekte ausgeschlossen werden können.

Ein dritter Versuch wurde sinnvollerweise in der Zeit von Mai bis Oktober 2001, also größtenteils in der Wachstumsphase der Pflanzen, durchgeführt. Diesmal zeigten die Ergebnisse, dass Wachstum und Absterberate durch die 383 MHz-Strahlung nicht beeinflusst wurden. Die Photosynthese war dagegen aufgrund der Exposition bei zwei der drei untersuchten Koniferenarten signifikant erhöht und bei einer signifikant vermindert. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei diesen Befunden um Artefakte handelt, muss allerdings als sehr groß angesehen werden, zumal sich der gesamte Bericht aufgrund seiner Dürftigkeit einer wissenschaftlichen Bewertung entzieht. Am auffälligsten an diesem dritten Versuch war jedoch, dass diesmal die elektrische Feldstärke nicht wie bei den vorausgegangenen Versuchen in V/m angegeben wurde, sondern dafür die für diesen Zweck völlig ungeeignete spezifische Absorptionsrate (SAR) in W/kg verwendet wurde. Damit wird ein direkter Vergleich der Ergebnisse mit denen der beiden vorausgegangenen Versuche – wie es aussieht – wohl absichtlich verhindert. Mit dem Wegfall von Ergebnissen für die Wachstumsphase der Koniferen-Keimlinge wird gleichzeitig die Sinnhaftigkeit des Forschungsvorhabens insgesamt in Frage gestellt. Obwohl die Feldstärke der 383 MHz-Strahlung im Bereich der Koniferen-Keimlinge bei diesem dritten Versuch offensichtlich viel niedriger war als bei den beiden vorausgegangenen Versuchen, was wohl verschleiert werden sollte, wird bei allen drei Versuchen behauptet, dass die Koniferen-Keimlinge jeweils einem elektromagnetischen Feld aus­gesetzt gewesen seien, das einem Fernfeld entsprochen habe, welches z.B. von Basisstationen der Mobilfunkbetreiber ausgeht und innerhalb der Grenzwerte liegt, die den Schutz der Bevölkerung sicherstellen.

Der Bericht über den dritten Versuch endet mit der Feststellung, dass sich die Exposition der gesamten Pflanzen mit Wurzeln in den Anzuchtgefäßen hinsichtlich der Fragestellung als limitierender Faktor herausgestellt habe. Dies ist umso erstaunlicher als für diese Behauptung keinerlei Beweise vorgelegt werden und die Feststellung aufgrund der objektiven Datenlage mit nahezu an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit widerlegt werden kann. Offensichtlich will Alexander Lerchl mit seiner an den Haaren herbeigezogenen Behauptung nicht mehr und nicht weniger als die Ergebnisse eines aus inzwischen drei aufwendigen Versuchen bestehenden und vom Steuerzahler finanzierten Forschungsvorhabens für ungültig erklären. Dafür gibt es auch einen einleuchtenden Grund, der von Wissenschaftlern, die mit diesem Forschungsbereich vertraut sind, allerdings leicht zu durchschauen ist. Mit seiner um 2001 erfolgten Berufung an die private International University Bremen, heute Jacobs University, deren gute Beziehungen zur Mobilfunkindustrie kein Geheimnis sind, hat Alexander Lerchl offen­sichtlich rasch erkannt, dass das Publizieren von Forschungsergebnissen, wie er sie im Rahmen des vom Ministerium für Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen geförderten Forschungsvorhabens erhalten hat, der Karriere eines Wissenschaftlers in diesem Forschungsbereich entschieden im Wege steht. So ist es nicht verwunderlich, dass einem ersten Schritt in den Lobbyismus zu Gunsten der Mobilfunkindustrie, nämlich der Verhinderung der Veröffentlichung der im Rahmen des Forschungsvorhabens erhaltenen Ergebnisse, in­zwischen viele weitere gefolgt sind. Erst kürzlich erhielt ich Kenntnis von dem inzwischen fast vergessenen Forschungsvorhaben mit dem Titel Untersuchungen zum Einfluss elektromagnetischer Felder auf pflanzliche Organismen. Der Wissenschafts­journalist und Ökologe Niels Böhling hatte auf Anforderung vom Ministerium für Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen ohne jede Auflage folgende drei Dokumente erhalten: 1) Ein zur Veröffentlichung vorgesehenes Manuskript mit den Ergebnissen des Versuchs, der von Oktober 1999 bis Mai 2000 durchgeführt worden war. 2) Alexander Lerchls Abschlussbericht des Forschungsvorhabens an das Ministerium für Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, welches für die Finanzierung zuständig war. 3) Einen nachträglichen Bericht von Alexander Lerchl mit ergänzenden Ergebnissen, in dem sich bereits andeutet, dass er seine bisherige Sicht der Dinge zu überdenken begonnen hatte. Da die Mittel für das Forschungsvorhaben von einer staatlichen Einrichtung und damit vom Steuerzahler aufgebracht worden waren und die Ergebnisse für die Öffentlichkeit in hohem Maß von Bedeutung sind, sah ich mich berechtigt, die mir vorliegenden Dokumente der Öffent­lichkeit auf der Pandora-Website zugänglich zu machen. Doch dies entsprach offenbar nicht der Vorstellung von Alexander Lerchl. Unter Berufung auf seine Urheberrechte und Androhung eines Prozesses verlangte er ultimativ die Rücknahme der Dokumente. Um einer Klage, die vom Thema eher ablenkt, aus dem Wege zu gehen, entschloss ich mich seiner Forderung zunächst nachzukommen. Was er jedoch mit seiner Drohung nicht verhindern konnte, war, dass ich unter Bezugnahme auf sein Forschungsvorhaben die Öffentlichkeit über dessen Ergebnisse und Bedeutung informiere. Im Falle einer Fortsetzung der Auseinandersetzung vertraue ich darauf, dass deutsche Gerichte dem Recht der Öffentlichkeit Vorrang vor dem Recht eines Einzelnen einräumen, dem es ausschließlich darum geht, dass sein Versagen als Mensch und Wissenschaftler auf Dauer im Verborgenen bleibt.