Plagiatoren-Jägerin Debora Weber-Wulff wegen Verleumdung vor Gericht

Die Freiheit der Wissenschaft hört auf, wo die Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte beginnt. Die Plagiatoren-Jägerin Debora Weber-Wulff steht wegen Verleumdung vor Gericht – eine Dokumentation.


Die Freiheit der Wissenschaft hört auf, wo die Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte beginnt. Die Plagiatoren-Jägerin Debora Weber-Wulff wegen Verleumdung vor Gericht – eine Dokumentation.
Von Prof. Franz Adlkofer / Pandora – Stiftung für unabhängige Forschung

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Zusammenfassung

Debora Weber-Wulff, Professorin an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Technik, bei VroniPlag unter dem Namen Wise Women bekannt, hat in Deutschland als Plagiatoren-Jägerin große Berühmtheit erlangt. Dies mag der Grund gewesen sein, warum Professor Alexander Lerchl von der privaten Jacobs Universität in Bremen, Deutschlands bedeutendster Strahlenschützer im Sinn des Wortes, sich an sie wandte, um mit ihrer Hilfe seiner seit 2007 nicht besonders erfolgreich laufende Kampagne gegen die REFLEX-Studie neuen Schwung zu verleihen. Die Arbeitsgruppe von Professor Hugo Rüdiger an der Medizinischen Universität Wien, zu der die Technische Assistentin Elisabeth Kratochvil gehörte, hatte 2005 und 2008 ihre im Rahmen der REFLEX-Studie erhaltenen Forschungsergebnisse publiziert. Diese belegen, dass die Mobilfunkstrahlung über ein gentoxisches, d.h. krebsauslösendes Potenzial verfügt. Um diesen Forschungsergebnissen ihre Bedeutung zu nehmen, hatte Alexander Lerchl bereits 2008 die Geschichte erfunden, dass sie durch Fälschung zustande gekommen seien. Als die dafür verantwortliche Betrügerin wurde Elisabeth Kratochvil ausersehen. Während die ethisch-moralische Schändlichkeit beim Diebstahl geistigen Eigentums durchaus mit der bei der Fälschung wissenschaftlicher Daten verglichen werden kann, sind die Voraussetzungen zum Nachweis dieser Schändlichkeit in den beiden Fällen sehr verschieden. Diese Dokumentation zeigt, dass Debora Weber-Wulff, deren Vertrauen in den notorischen Verleumder Alexander Lerchl schier grenzenlos gewesen sein muss, sich – aus was für Gründen auch immer – auf etwas eingelassen hat, wovon sie offensichtlich nichts versteht.

Am 1. September 2014 veröffentlichte Debora Weber-Wulff in ihrem Internetblog Copy, Shake and Paste einen Beitrag in englischer Sprache mit dem Titel Falsified Data: Admitted but not retracted [Gefälschte Daten: Zugegeben aber nicht zurückgezogen]. In diesem Artikel, in dem die Technische Assistentin Elisabeth Kratochvil als überführte Fälscherin dargestellt wird, berief sie sich auf ein Editorial von Alexander Lerchl im Laborjournal, das kurz zuvor erschienen war. Darin wurde Elisabeth Kratochvil unter andern mit dem Steuerbetrüger Uli Hoeneß verglichen, der im Gefängnis säße, während sie zu Unrecht frei herumliefe. Nach der rechtskräftigen Verurteilung des Alexander Lerchl als Ehrabschneider und Verleumder von Elisabeth Kratochvil durch das Landgericht Hamburg ging Debora Weber-Wulff allen Ernstes davon aus, dass sie die Fälschungsgeschichte unverändert aufrecht erhalten könne, wenn sie nur die Namen der beteiligten Personen, insbesondere den von Elisabeth Kratochvil, aus ihrem Falsified Data-Artikel entfernt. Mein Schreiben, in dem ich ihr die Gründe nannte, warum ihr Falsified Data-Artikel auch in der modifizierten Form keinen Bestand haben könne, blieb unbeantwortet. Die von Elisabeth Kratochvil eingeschaltete Anwaltskanzlei – die Stiftung Pandora hatte ihr wie schon beim Prozess gegen Alexander Lerchl die Erstattung ihrer Kosten zugesagt – erhielt zwar eine Antwort, aber eine, der jeder Bezug zur Realität fehlte. In völliger Verkennung der rechtlichen Situation drückte Debora Weber-Wulff ihre Verwunderung darüber aus, dass sie überhaupt mit einer Forderung auf Unterlassung konfrontiert wird, und im Hinblick auf die bereits erfolgte Löschung der Namen erklärt sie das Schreiben der Anwaltskanzlei als hinfällig.

Elisabeth Kratochvil sah unter dieser Voraussetzung nur noch die Möglichkeit, zur Durchsetzung ihrer Forderung auf Unterlassung beim Landgericht Hamburg, wo ihr Fall bereits bekannt war, Klage einzureichen. In der Erwiderung auf die Klageschrift erklärte sich Debora Weber-Wulff – wohl auf Anraten der sie vertretenden Anwaltskanzlei – zwar bereit zur Rücknahme ihres Falsified Data-Artikels, lehnte aber die Übernahme der Verfahrenskosten entschieden ab. Darüber hinaus wiedersprach sie Elisabeth Kratochvils Klagebegründung in allen wesentlichen Punkten, darunter auch der Zuständigkeit des Landgerichts Hamburg. Das Landgericht Hamburg hob daraufhin den bereits anberaumten Verhandlungstermin tatsächlich wegen Nichtzuständigkeit Hamburgs auf. Elisabeth Kratochvil entschied sich aus guten Gründen für die Fortsetzung des Verfahrens, wobei allerdings nur noch über die Kostenfrage entschieden werden sollte. Sie musste nämlich befürchten, dass Debora Weber-Wulff nachträglich behaupten würde, sie habe ihren Falsified Data-Artikel freiwillig zurückgenommen, ohne dazu rechtlich gesehen verpflichtet gewesen zu sein. Elisabeth Kratochvil wandte sich nun mit ihrer Klage an das Landgericht Berlin, dem Wohnsitz von Debora Weber-Wulff. In seinem Urteil vom 28.06.2016 entsprach das Landgericht Berlin ihrem Antrag und begründete dies wie folgt: (1) Debora Weber-Wulffs Falsified Data-Artikel kommt der Charakter einer wissenschaftlichen Arbeit nicht zu. (2) Bei den in diesem Artikel beanstandeten Passagen handelt es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen. (3) Damit werden rechtswidrig das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Ehre von Elisabeth Kratochvil verletzt.

Debora Weber-Wulff hat auf den Gang in die Revision von sich aus verzichtet. Damit ist das Urteil rechtskräftig.