Zwischenbericht 1: Kratochvil gegen Lerchl
Zur Klage von Frau Elisabeth Kratochvil, geb. Diem, gegen Professor Alexander Lerchl und das „Laborjournal“ am 19. Dezember 2014 vor dem Landgericht Hamburg.
Ein Zwischenbericht
Von Professor Dr. med. Franz Adlkofer
Pandora – Stiftung für unabhängige Forschung
Ein Zwischenbericht
Die erste Verhandlung der Klage von Frau Elisabeth Kratochvil gegen Prof. Alexander Lerchl und das „Laborjournal“ vor dem Landgericht Hamburg hat am 19. Dezember 2014 stattgefunden. Die vorsitzende Richterin hat dabei offensichtlich vergeblich versucht, A. Lerchl zu verdeutlichen, dass es sich bei seinen Unterstellungen Frau Kratochvil gegenüber um Tatsachenbehauptungen handelt, die im Gegensatz zu Meinungsäußerungen nicht hingenommen werden müssen, wenn sie wie im vorliegenden Fall nicht belegt werden können. Das Gericht hätte die Beklagten bereits auf dieser Grundlage zur Unterlassung ihrer Fälschungsvorwürfe verurteilen können. Weil A. Lerchl jedoch anbot, weitere Belege für die Richtigkeit seiner Behauptungen vorzulegen, räumte ihm das Gericht dafür eine Frist bis zum 30. Januar 2015 ein. Am 27. Februar 2015 wird dann entweder das Urteil verkündet oder mitgeteilt werden, dass das Verfahren fortgesetzt wird.
A. Lerchl, ehemaliges Mitglied der Strahlenschutzkommission des BMU, geht wohl aufgrund seiner früheren Position immer noch davon aus, dass er das Gericht vielleicht doch noch von der Richtigkeit seiner Argumente zu überzeugen vermag. Im Hinblick auf seinen kläglichen Auftritt in Hamburg halte ich es jedoch für weit wahrscheinlicher, dass die Entscheidung des Gerichts bereits am 27. Februar 2015 bekannt gegeben wird. Sein rabiates Vorgehen gegen Frau Kratochvil begründet A. Lerchl damit, dass er die Rücknahme der Publikationen mit den von ihr gefälschten Ergebnissen erzwingen möchte. Dies wird ihm jeder, der seine Methoden kennt, gerne glauben, allerdings nicht, weil er – wie er behauptet – sich für die Wahrheit in der Wissenschaft einsetzt, sondern weil er die Interessen anderer bedient, für die Wissenschaft offensichtlich wenig bedeutet.
Bis zum 27. Februar 2015 darf gehofft werden, dass bei der Fortsetzung des Verfahrens auch etwas Licht auf die kriminellen Vorgänge geworfen wird, mit denen in Wien versucht wurde, Frau Kratochvil der Datenfälschung zu überführen. Um die Rücknahme zweier wissenschaftlicher Publikationen zu erzwingen, deren Ergebnisse mit dem geltenden Strahlenschutz nicht in Einklang zu bringen sind, wurde die Zerstörung ihrer beruflichen und menschlichen Integrität als Kollateralschaden billigend in Kauf genommen.