Ein Verleumdungsprozess mit wirtschaftlichem Hintergrund: Urteil im Rechtsstreit Adlkofer vs. Schall
Das Urteil im Gerichtsverfahren zwischen Prof. Franz Adlkofer und den Betreibern des IZgMF-Forums ist bei vielen Zeitgenossen auf reges Interesse gestoßen. Den einen geht es dabei zuerst um die Frage der Grenzziehung zwischen dem Erlaubten und dem Unerlaubten in einem noch jungen Medium. Andere interessiert mehr die Kampagne gegen Prof. Adlkofer und das REFLEX-Projekt. Wieder andere, die in dem Forum bereits selbst diffamiert worden sind, fragen mit einer verständlichen Neugier, was da geschehen ist.
Das Urteil im Rechtstreit Prof. Adlkofer vs. Schall. Ein Verleumdungsprozess mit wirtschaftlichem Hintergrund.
Eine Dokumentation der Kompetenzinitiative e.V.
Im Hinblick auf so vielfältige, z. T. auch über den konkreten Fall hinausreichende grundsätzlichere Interessen hätte man es also begrüßt, wenn der Wortlaut des Urteils im Forum des IZgMF publik gemacht worden wäre. Doch Stefan Schall hat das mit Argumenten, auf die noch zurückzukommen sein wird, abgelehnt. Angesichts der dadurch verbliebenen Informationslücke haben wir die Zustimmung Prof. Adlkofers und seines Rechtsanwalts eingeholt, das inzwischen rechtskräftig gewordene Urteil unsererseits publik machen zu dürfen, was wir im Rahmen dieser Dokumentation nun tun.
1. Das Urteil
Auch angesichts einer ausufernden Kampagne gegen ihn war Prof. Adlkofer seinem Grundsatz, dass man gegen Narren keinen Krieg führen soll, zunächst noch lange treu geblieben. Schließlich musste er jedoch feststellen, dass ihm zur Wahrung seiner Interessen in der wissenschaftlichen Gemeinschaft und als Gründer einer Stiftung für unabhängige Forschung (www.pandora-foundation.eu) keine andere Möglichkeit blieb, als sich gegen Fälschungsbehauptungen, die von Prof. Lerchl, dem intriganten „sektor3“ und anderen Schreibern im Forum des IZgMF verbreitet wurden, zur Wehr zu setzen. Ein Artikel, der ihn mit dem koreanischen Fälscher Hwang verglich, war Anlass für seinen Entschluss, juristisch gegen den systematisch betriebenen Rufmord vorzugehen. Der Rechtsstreit nahm mehrere überraschende Wendungen, bevor er mit dem hier zugänglich gemachten Urteil zum Abschluss kam. Zunächst verlangte der Anwalt von Prof. Adlkofer von der Forumbetreiberin Heidrun Schall die Unterlassung der im Forum publizierten und im Urteil aufgelisteten Verleumdungen (s. unten). Tatsächlich ließ Frau Schall den Hwang-Artikel löschen, behielt sich aber vor, die Dauerhaftigkeit der Löschung von einer von ihr angekündigten Überprüfung der Unterstellungen Prof. Adlkofer gegenüber abhängig zu machen. Während durch diese Hinhaltetaktik von Prof. Adlkofer und seinem Anwalt in München geplante gerichtliche Schritte verzögert wurden, reichte Frau Schall ihrerseits über ihren Anwalt beim Landgericht Berlin eine Klage mit dem Ziel ein, die Unterlassungsforderung von Prof. Adlkofer angesichts des gelöschten Artikels für unbegründet erklären zu lassen. Der Anwalt Prof. Adlkofers beantwortete diese Klage mit einer Widerklage; der Anwalt von Frau Schall beantragte deren Zurückweisung. Mit seinem inzwischen rechtskräftig gewordenen Urteil hat das Landgericht Berlin die Widerklage Prof. Adlkofers für rechtens erklärt und den massiven Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte ausführlich begründet.