REFLEX-Studie: Vorwürfe von Uni Wien aufgehoben

Unmittelbar nach der Veröffentlichung von Teil I dieser Dokumentation erschien im Internetforum IZgMF ein Bericht, in dem behauptet wurde, dass die Pressemitteilungen, in denen der ehemaligen Technischen Assistentin Elisabeth Kratochvil die Fälschung der REFLEX-Daten vorgeworfen wird, entgegen anders lautender Aussagen von der MUW nicht zurückgezogen worden seien. Die Überprüfung durch die Anwaltskanzlei, die mit der Vertretung Interessen von Elisabeth Kratochvil beauftragt war, ergab tatsächlich, dass die MUW es unterlassen hatte, neben den in ihrem Archiv abgelegten Pressemitteilungen auch die im Internetforum OTS veröffentlichten Kopien zu löschen.


Die Medizinische Universität Wien distanziert sich vom Vorwurf der Datenfälschung im Rahmen der REFLEX-Studie.
Eine Dokumentation von Prof. Franz Adlkofer // Teil II

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Vorgeschichte

Im Teil I der Dokumentation wird über die Rücknahme der Pressemitteilungen des ehemaligen Rektors Wolfgang Schütz aus dem Archiv der MUW berichtet, in denen die ehemalige Technische Assistentin Elisabeth Kratochvil der Fälschung der MUW-Beiträge zur internationalen REFLEX-Studie bezichtigt wird. Mit der Rücknahme hatte die MUW bereitwillig dem Antrag der Anwaltskanzlei entsprochen, die Elisabeth Kratochvil mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hatte. Die im Verlauf des Verfahrens entstandenen Kosten wurden wie selbstverständlich von der MUW übernommen. Elisabeth Kratochvil konnte mit guten Gründen davon ausgehen, dass die MUW die Substanzlosigkeit der gegen sie erhobenen Vorwürfe erkannt hatte und dies durch Löschung der sie diskriminierenden Pressemitteilungen auch zum Ausdruck bringen wollte. Ihre Ehre, die u. a. auch von der MUW jahrelang mit Füßen getreten worden war, schien wieder hergestellt. Rückblickend stellt sich das Verhalten der MUW in einem deutlich anderen Lichte dar. Vermutlich wollte sie die Affäre um die Mobilfunkstudie so rasch und unauffällig wie möglich beenden, um ihre guten Beziehungen zur Mobilfunkindustrie nicht weiter zu belasten. Die Rehabilitation von Elisabeth Kratochvil war wohl nicht ihr Anliegen. Dumm nur, dass die Vertreter der Mobilfunkindustrie diesen Plan durchkreuzten. Ihnen war nicht entgangen, dass die Pressemitteilungen zwar aus dem Universitätsarchiv, aber nicht aus dem OnlinePressedienst OTS, mit dem eine sehr viel größer Leserschaft erreicht wird, zurückgezogen worden waren. Dank ihres Hinweises konnte die MUW veranlasst werden, auch die bei OTS noch abrufbaren Pressemitteilungen und mit ihnen die Fälschungsvorwürfe Elisabeth Kratochvil gegenüber zurückzunehmen. Wie widerwillig dies geschah, davon handelt Teil II der Dokumentation.

Zusammenfassung

Unmittelbar nach der Veröffentlichung von Teil I dieser Dokumentation erschien im Internetforum IZgMF ein Bericht, in dem behauptet wurde, dass die Pressemitteilungen, in denen der ehemaligen Technischen Assistentin Elisabeth Kratochvil die Fälschung der REFLEX-Daten vorgeworfen wird, entgegen anders lautender Aussagen von der MUW nicht zurückgezogen worden seien. Die Überprüfung durch die Anwaltskanzlei, die mit der Vertretung Interessen von Elisabeth Kratochvil beauftragt war, ergab tatsächlich, dass die MUW es unterlassen hatte, neben den in ihrem Archiv abgelegten Pressemitteilungen auch die im Internetforum OTS veröffentlichten Kopien zu löschen. Die Kanzlei forderte deshalb die Rechtsabteilung der MUW auf, ebenfalls die bei OTS immer noch zugänglichen Kopien der Pressemitteilungen unverzüglich zurückzunehmen. Ferner verlangte sie von der MUW eine Erklärung, dass sie den Vorwurf der Datenfälschung gegenüber Elisabeth Kratochvil nicht länger aufrechterhält. Ihr Ziel war schließlich die uneingeschränkte Rehabilitation von Elisabeth Kratochvil.

Beiden Forderungen ist die MUW, wenn auch sehr zögerlich, inzwischen nachgekommen. Unverständlicherweise geschah dies erst, nachdem ihr mit einer gerichtlichen Klärung der Angelegenheit gedroht worden war. In diesem Fall hätte sie aufgrund der Beweislage mit einem extrem hohen Risiko rechnen müssen, dass ihr vom Gericht betrügerisches Verhalten zum Nachteil von Elisabeth Kratochvil nachgewiesen wird. Warum sich die MUW nicht unverzüglich zur Rehabilitation von Elisabeth Kratochvil, der doch 2008 von ihren ehemaligen Rektor Wolfgang Schütz bitteres Unrecht angetan worden war, bereit erklärte, wirft Fragen auf. Ihr erkennbares Bemühen um eine möglichst neutrale Haltung stellt für eine wissenschaftliche Einrichtung, die sich der Wahrheit verpflichtet fühlen sollte, aus ethisch-moralischer Sicht ein höchst zweifelhaftes Verhalten dar. Als Erklärung kommt dafür eigentlich nur in Frage, dass zwischen ihr und der österreichischen Mobilfunkindustrie irgendwelche geheime Abmachungen bestehen, die durch die von ihr offensichtlich als Lappalie eingeschätzte „Mobilfunkstudie“ nicht gestört werden sollten. Die Hinweise dafür sind überwältigend.

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