Elektrosensibilität aus Sicht eines Betroffenen und aus Sicht der Wissenschaft

Am 13. Februar 2013 barg man die Leiche des ehemaligen Pfarrers vom Ammertal, Carsten Häublein, aus der Schlei in Schleswig-Holstein. Die Umstände ließen den Schluss zu, dass er seinem Leben selbst ein Ende gesetzt hatte. Nach sieben Jahren auf der Flucht vor der Mobilfunkstrahlung fehlte ihm offensichtlich der Mut zum Weiterleben. Prof. Franz Adlkofer veröffentlicht anlässlich des dritten Todestages von Pfarrer Häublein einen Bericht.


Elektrosensibilität aus Sicht eines Betroffenen und aus Sicht der Wissenschaft.
Von Prof. Franz Adlkofer / Pandora – Stiftung für unabhängige Forschung

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Der Fall Häublein steht beispielhaft für eine Tragödie in Europa, in der Tausende von Menschen von Industrie und Politik als psychisch auffällig oder sogar psychisch gestört eingestuft werden, um die Mobilfunkstrahlung als Ursache ihrer Leiden in Abrede zu stellen. Pfarrer Häublein hat sich von 2006 an mit großem Engagement für die Anerkennung der Elektrosensibilität als umweltbedingte Krankheit eingesetzt.

Elektrosensibilität aus Sicht der Wissenschaft

Die SSK hat sich 2011 zu diesem Thema in besonders perfider Weise geäußert:

Damit kann trotz unterschiedlicher Zielgruppendefinition und -rekrutierung in der Zusammenschau mit der internationalen Literatur der Schluss gezogen werden, dass „Elektrosensibilität“ im Sinne eines ursächlichen Zusammenhangs mit der Exposition durch EMF mit großer Wahrscheinlichkeit nicht existiert. Weitere Forschung sollte daher in einem Themenkreis außerhalb der EMF-Forschung erfolgen.

Die Art und Weise, wie mit dem Thema Elektrosensibilität umgegangen wird, lässt den Verdacht aufkommen, dass der Verharmlosung ein von Industrie und Politik abgesprochener Plan zugrunde liegt.

Bleibt zu hoffen, dass sich auch in Deutschland ein mutiger Richter findet, der der Elektrosensibilität auf den Grund geht, der Geschichte vom angeblich schützenden Grenzwert misstraut und den Betroffenen Gerechtigkeit wiederfahren lässt.

Ausblick

Wie es gegenwärtig aussieht, ist den für die Gesundheit der Bevölkerung verantwortlichen Politikern die Absicherung des Geschäftsmodells der Mobilfunkindustrie wichtiger ist als der Schutz der mit Elektrosensibilität geplagten Minderheit der Bevölkerung. Verdeutlicht wird dies vor allem durch staatlich finanzierte Pseudoforschung, mit deren Pseudoergebnissen die Verharmlosung der Elektrosensibilität erst ermöglicht wird. Am 12. Januar 2016 hat in Brüssel auf Einladung von EU-Abgeordneten eine Anhörung stattgefunden, die sich insbesondere mit den Wirkungen der Hochfrequenzstrahlung auf die Gesundheit elektrosensibler Menschen befasst hat. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Im Vorfeld hat die Initiative Bürger der Welt die Organisatoren auf den 2015 von 218 Wissenschaftlern aus 40 Ländern unterzeichneten Internationalen EMF-Appell aufmerksam gemacht, in dem u. a. festgestellt wird:

Zahlreiche wissenschaftliche Publikationen aus jüngster Zeit haben aufgezeigt, dass elektromagnetische Felder auf lebende Organismen bereits bei Feldstärken deutlich unterhalb der meisten internationalen und nationalen Grenzwerte einwirken. 3 Zu den Wirkungen gehören ein erhöhtes Krebsrisiko, Zellstress, Zunahme schädlicher freier Radikale, Genschäden, strukturelle und funktionelle Veränderungen im Reproduktionssystem, Defizite beim Lernen und Erinnern, neurologische Störungen und negative Einflüsse auf das allgemeine Wohlbefinden beim Menschen. Die Schädigung reicht weit über die Menschheit hinaus, da die Beweise zunehmen, dass auch die Pflanzen- und die Tierwelt betroffen sind.

Es gibt inzwischen erste Anzeichen, dass sich die Politik der Verharmlosung der Strahlenbelastung in unserer Umwelt zumindest außerhalb Deutschlands ihrem Ende nähert. Ein Gericht in Toulouse, Frankreich, sah es aufgrund medizinischer Gutachten als erwiesen an, dass Marine R. vergleichbar Pfarrer Häublein in der Nähe von Sendemasten, Smartphones und sogar Fernsehgeräten unter massiven körperlichen

Beschwerden wie bohrenden Schmerzen in Kopf und Wirbelsäule und Schlafstörungen leidet. Es stufte die Klägerin deshalb im Juli 2015 als zu 85 Prozent schwerbehindert ein und sprach ihr für einen Zeitraum von zunächst drei Jahren eine Rente von monatlich 800 Euro zu. Um elektromagnetischer Strahlung aus dem Wege zu gehen, lebt Frau Marine R. seit einigen Jahren in einem alten Steinhaus in den Pyrenäen nahe der spanischen Grenze ohne Strom und fließendes Wasser und natürlich ohne Handys.

Bleibt zu hoffen, dass sich auch in Deutschland ein mutiger Richter findet, der der Elektrosensibilität auf den Grund geht, der Geschichte vom angeblich schützenden Grenzwert misstraut und den Betroffenen Gerechtigkeit wiederfahren lässt.